Tag: 8. Juli 2009

Die Psychopathie-Checkliste

„PCL-R“
Der Kriminalpsychologe Rbert Hare erstellte 1980 die erste Version dieser Liste. Jedes Merkmal ist mit 0 = trifft nicht zu oder 1 = trifft etwas zu oder 2 = trifft voll zu …. zu beurteilen. Wer einen Wert von mindestnes 30 von 40 möglichen Punkten erreicht hat, gilt nach dieser Liste als Psychopath.

1. sprachgewandt mit charmantem Auftreten
2. übersteigertes Selbstwertgefühl
3. ständiges Gefühl der Langeweile, Bedürfnis nach Stimulation
4. pathologisches Lügen
5. betrügerisch-manipulatives Verhalten
6. Mangel an Reue oder Schuldgefühlen
7. oberflächliche Gefühle
8. Gefühlskälte, Mangel an Empathie
9. schlechte Kontrolle des eigenen Verhaltens
10. impulsives, unüberlegtes Verhalten
11. Fehlen von realistischen, langfristigen Zielen
12. parasitärer Lebensstil, selbstsüchtig und ausnutzend
13. Promiskuität
14. viele kurzzeitige Beziehungen und Affären, Polygamie
15. verantwortungsloses Verhalten wie Fernbleiben von der Arbeit
16. mangelnde Bereitschaft, Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen
17. Verhaltensauffälligkeiten in der Jugend wie lügen, von zu Hause weglaufen
18. Jugendkriminalität
19. Missachtung von Weisungen und Auflagen des Gerichts
20. Strataten aller Art

„Psychopathen sind so anpassungsfähig wie ein Chamäleon, wobei sie ihr Gegenüber bedenkenlos belügen und manipulieren. ….Dies gelingt ihnen selbst bei Menschen, die es berufsbedingt besser wissen müssten. In einer Studie aus dem Jahr 2009 zeigte der Psychologe Stephen Porter…., dass Straftäter, bei denen P. diagnostiziert wurde, zweieinhalbmal häufiger vorzeitig aus der Haft freikommen. Wegen ihres Manipulationstalents gelangen viele P. auch in Führungspositionen, glaubt der Kriminalpsychologe Hare.“

Der Trick der Drücker

Nun uas dem Alter bin ich ja raus. Aber scheinbar gilt es noch immer: erst so tun als ob. Hab ich schon damals nicht verstanden, warum man sich erst lange nach der Musterung zu seiner Meinung stellen will. Meiner Meinung nach sollte man klar und deutlich zeigen wo man steht.

Gefunden auf n-tv

Kein Zivildienst, kein Wehrdienst
Der Trick der Drücker

Zivildienst oder Wehrdienst? Glaubt man der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (KDV), haben immer mehr junge Männer die Möglichkeit, um beides herumzukommen. Der Trick: Möglichst lange mit der Verweigerung warten. Denn die Bundeswehr braucht heute weniger Rekruten als früher. Deshalb werden mehr junge Männer ausgemustert als noch vor zehn Jahren, erklärt die Zentralstelle KDV in Bockhorn. Ihr Tipp: Sich zurücklehnen und abwarten.

Von den 2008 gemusterten jungen Männern wurden laut einem Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums in Berlin 53,2 Prozent als „wehrdienstfähig“ eingestuft. Das heißt: 46,8 Prozent waren nicht tauglich, also fast jeder Zweite. „Deshalb kann man ruhig erstmal die Musterung abwarten, bevor man verweigert, und schauen, ob man überhaupt Wehrdienst leisten müsste“, rät Peter Tobiassen von der Zentralstelle KDV. Denn wer ausgemustert wird, muss weder in die Kaserne noch als Zivi arbeiten.

Theoretisch macht es keinen Unterschied, ob ein Mann erst verweigert und dann zur Musterung geht oder sich erst mustern lässt und dann verweigert. In der Praxis gebe es aber sehr wohl Unterschiede, sagt Tobiassen. Wer zu früh einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-Antrag) stellt, werde eher tauglich gemustert. „Statistisch gesehen sind Kriegsdienstverweigerer deutlich tauglicher als diejenigen, die nicht verweigert haben. Das kann ja eigentlich nicht sein.“ Das Bundesverteidigungsministerium bestreitet diese Darstellung. Die Behauptung entspreche weder „den Tatsachen noch der Weisungslage“.

Unterschiedliche Sichtweisen

Doch wie kommt die Zentralstelle KDV zu ihrer Sicht? Sie beruft sich auf Zahlen der Bundesregierung aus dem Jahr 2007. Demnach stellten ein Jahr zuvor etwa 140.800 Wehrpflichtige einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt. Rund 109.900 Anträge gingen vor oder bei der Musterung ein. Sie müssen an das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) weitergeleitet werden, wenn die Antragsteller „wehrdienstfähig“ sind.

Laut der Zentralstelle KDV wurden 2006 rund 40 Prozent der Gemusterten als „nicht wehrdienstfähig“ eingestuft. Ihre Anträge auf Kriegsdienstverweigerung hatten sich also erledigt. Entsprechend hätten nur rund 65.800 Anträge an das BAZ weitergeleitet werden müssen. Tatsächlich seien es aber rund 78.900 Anträge gewesen, etwa 13.000 mehr, „als nach dem statistischen Durchschnitt zu erwarten gewesen wäre“.

Eine naheliegende Erklärung wäre, dass Verweigerer nach anderen Kriterien gemustert werden als künftige Rekruten – schließlich müssen sie nicht kämpfen. Das sei allerdings nicht zulässig, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Schulte aus Berlin, der sich mit Wehrdienstrecht beschäftigt. Das Gesetz schreibe vor, dass alle Wehrpflichtigen nach den gleichen Kriterien gemustert werden müssen, unabhängig davon, ob sie verweigern oder nicht.

Laut dem Bundesverteidigungsministerium ist das auch der Fall. Alle Untersuchungen erfolgten nach zentralen Dienstvorschriften, die klare Vorgaben machten, erklärt ein Sprecher. Den Berechnungen der Zentralstelle KDV fehle „jegliche Grundlage“. Doch wie kommt es zu der gezeigten Differenz? Das Bundesverteidigungsministerium gibt folgende Erklärung: Wehrpflichtige, die sicher davon ausgehen, dass sie nicht wehrdienstfähig sind, machten sich vor der Musterung gar nicht die Mühe, einen KDV-Antrag zu stellen.

Anders sehe das bei denjenigen aus, die davon ausgehen, tauglich zu sein. Sie überlegten schon vor der Musterung, ob sie verweigern wollen oder nicht. Dies sei ein Grund dafür, dass unter denjenigen, die nicht verweigert haben, mehr Untaugliche sind als unter denjenigen, die vor oder bei der Musterung verweigert haben, so der Ministeriumssprecher.

Ungleichbehandlung nicht nachweisbar

Ob es nun eine Ungleichbehandlung gibt oder nicht, lässt sich nicht nachweisen. Wer es nicht darauf ankommen lassen will, könne den Musterungsbescheid abwarten und erst danach den KDV-Antrag stellen, rät Tobiassen. Laut der Zentralstelle KDV hat der Antrag sogar Zeit, bis die Benachrichtigung über die Einberufung im Briefkasten liegt. „Man sollte den Antrag spätestens so stellen, dass er vor der Einberufung noch bearbeitet werden kann“, rät Schulte. Ein bis drei Wochen reichten dafür in der Regel aus.

Wird der Antrag vor der Ankündigung einer Einberufung gestellt, hat er laut Bundesverteidigungsministerium aufschiebende Wirkung. Der Wehrdienstverweigerer muss also auf keinen Fall in die Kaserne. Stellt er den Antrag jedoch später, könne ihm das theoretisch passieren, wenn die Entscheidung nicht bis zum Einberufungstermin fällt. „Grundsätzlich wird durch das BAZ über derartige Anträge jedoch vorrangig entschieden“, so der Ministeriumssprecher.

Bleibt die Frage, ob ein später Verweigerer noch einen Zivildienstplatz bekommt. Bundesweit gibt es dem Bundesamt für Zivildienst zufolge rund 110.000 anerkannte Zivildienstplätze. Im Jahresdurchschnitt sind rund 64.000 Zivildienstleistende bei der Arbeit – je nach Saison mal mehr oder weniger. Auch für späte Verweigerer sind also theoretisch genug Plätze frei. Nach Peter Tobiassens Erfahrung finden Zivis immer eine Stelle, und zwar auch in dem Bereich, den sie sich wünschen: „Jemand, der gärtnern will, wird nicht gezwungen, in der Pflege zu arbeiten.“

dpa