wo ist denn da die Gleichberechtigung?

Ich habe da heute einen Bericht in der Welt gelesen, der mich doch ziemlich wütend gemacht hat.

Ging um eine 29jährige Frau, deren Mann verstorben war. Aber vorher hatten die beiden sich auf eine künstliche Befruchtung vorbereitet und so lagen von ihnen Eizellen und der Same des Mannes auf Eis. Sie will sich die nun einpflanzen lassen, damit sie wenigstens noch das gewünschte Kind von ihrem Mann bekommt. Abgelehnt!

Sie wollten eine Familie, doch ein Unfall machte ihre Pläne zunichte. Der Ehemann der 28 Jahre alten Frau verunglückte tödlich. Jetzt möchte die junge Witwe trotzdem ein Kind mit ihrem Mann haben. Doch die Klinik gibt weder die Eizellen der Frau noch den Samen des Mannes heraus.

Das Landgericht Neubrandenburg hat am Mittwoch die Klage einer jungen Witwe abgewiesen, die von einer Klinik die Herausgabe der eigenen Eizellen gefordert hatte. Nach dem Unfalltod ihres Mannes wollte sich die 28-Jährige im Ausland eine mit dessen Samen injizierte Eizelle einsetzen lassen. Es sei aber strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines Verstorbenen zu befruchten, begründete das Gericht die Abweisung der Klage.

Die Klägerin und ihr Ehemann hatten sich vor einiger Zeit zu einer künstlichen Befruchtung entschlossen. Dafür wurden in der Klinik mehrere Eizellen der Frau mit den Spermien ihres Partners zusammengebracht und dann tiefgefroren. Der Ehemann starb wenige Monate später aufgrund eines Verkehrsunfalls.

Da die Zellen sofort tiefgefroren worden seien, habe noch keine „Verschmelzung“ der Kerne stattgefunden, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Dies gelte aber als Definitionskriterium, um bereits von einem Embryo sprechen zu können.

Mit einer Herausgabe der Zellen im Vorstadium hätte sich das Krankenhaus strafbar gemacht. Vergehen dieser Art könnten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Die 28-Jährige kann nun Berufung am Oberlandesgericht einlegen.

Hä?

Also du darfst dich heute in allem verwirklichen. Du kannst Kinder ohne Männer bekommen, kannst einfach mir irgendeinem Kerl ins Bett gehen und ihn dort als „unfreiwilligen“ Samenspender mißbrauchen und dann in die Wüste schicken. Du kannst dir als ledige Frau, die ihr Kind alleine aufziehen will, bei der Samenbank was holen, damit auch du ein Kind bekommst. Auch homosexuelle Paar können so zu eigenen Kindern kommen. Aber eine Frau darf nicht von ihrem Mann schwanger werden, weil er tot ist – obwohl sie sich beide vorher bereits darauf vorbereitet haben?

Wo ist denn da bitteschön die Logik?

Du hast also mehr Rechte, wenn du dir anonym ein Kind machen lässt, was nur von der Mutter gewünscht ist und der Vater keinen Einfluss hat und nichts davon weiß.

Wenn du aber in Zusammenarbeit mit deinem Mann ein Kind auf dem Wege der künstlichen Befruchtung bekommen willst, dann haben diese „Kinder“ kein Recht auf Leben und du nicht auf sie, weil dein Mann vorher verstorben ist?

Sorry, ich verstehe den Sinn des Urteils leider nicht. Kann mir da vielleicht jemand helfen?