Tag: 4. November 2009

Trennung von Kirche und Staat

„Überraschendes Urteil“ ??
Wenn man die Pressemeldungen liest, scheint man allgemein verwundeert, dass das Urteil so „hart“ ausgefallen ist. Doch als Leser der Bibelerwarten wir doch eigentlich, dass die Religion an Einfluß einbüßt!?! Warum sollten Kinder in der Schule das Symbol einer Religionsgemeinschaft ständig vor Augen haben?
Wie werden die Menschen reagieren, falls man die Religion in organisierter Forum ganz verbieten würde? ?? Erstaunt? Erschüttert? ider eher ruhig un gelassen?

Das ZDF berichtete:

Gericht: Kreuz im Klassenzimmer verletzt Religionsfreiheit
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt

Verletzt ein Kreuz im Klassenzimmer die Religionsfreiheit? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – und gibt einer italienischen Klägerin Recht. Das Urteil könnte Vorlage für neue Klagen sein. Der Vatikan reagierte mit „Erstaunen“.

„Es scheint, als wolle man die Rolle des Christentums für die Formung der europäischen Identität leugnen“, erklärte Vatikansprecher Federico Lombardi. Als schwerwiegend bezeichnete es Lombardi, dass gerade an Schulen ein Symbol für die Bedeutung religiöser Werte ausgegrenzt werden solle. „Religion leistet einen wertvollen Beitrag für die Erziehung und das moralische Wachstum der Person und ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Zivilisation“, sagte der Jesuit.
Religionsfreiheit verletzt

Zuvor kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu dem Urteil, dass ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule die Religionsfreiheit der Schüler verletze. Es nehme zudem den Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren philosophischen Überzeugungen zu erziehen und sei deswegen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Die Richter gaben damit einstimmig einer Italienerin Recht, die bis in höchste Instanzen mit dem Versuch gescheitert war, ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten zu lassen.

Das Gericht sprach der Klägerin Soile Lautsi 5.000 Euro Entschädigung zu. Die streitbare Frau hatte im Schuljahr 2001/02 von der Schule ihrer damals 11 und 13 Jahre alten Kinder in Abano Terme verlangt, die Kreuze im Klassenraum zu entfernen. Sie berief sich dabei auf ein Urteil des italienischen Kassationsgerichts, dem zufolge Kreuze in Wahlbüros gegen die religiöse Neutralität des Staates verstoßen.

Grundsätzliche Aussagen

Nachdem 1995 das Bundesverfassungsgericht in einem umstrittenen Urteil gegen Kreuze in bayerischen Schulen votiert hatte, entschied jetzt das Straßburger Menschenrechtsgericht in ähnlicher Weise. Zwar entscheidet der Europäische Menschenrechtsgerichtshof immer nur in Einzelfällen – Grundsatzurteile kennt das Gericht nicht. Doch beziehen sich die Straßburger Richter selbstverständlich auf die früher ergangenen Urteile und Prinzipien, die sie aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten.

Das Kruzifix-Urteil könnte aber als Vorlage für neue Klagen dienen. So kommt der Menschenrechtsgerichtshof in seinem Urteil zu Aussagen, die eindeutig grundsätzlichen Charakter haben. Auf den 17 Seiten heißt es etwa: „Die Schule soll nicht Schauplatz missionarischer Aktivitäten oder der Predigt sein“. Vielmehr müsse sie ein Ort sein, an dem verschiedene Überzeugungen einander begegneten und die Schüler etwas über ihre und andere Weltanschauungen lernen könnten. Die Neutralität des Staates müsse den Pluralismus garantieren, so die Richter – unter Verweis auf entsprechende eigene Urteile von früher.

Keine Klageflut befürchtet

Der Menschenrechtsgerichtshof widersprach der Position, die Italiens Bildungsministerin Mariastella Gelmini auch nach der Urteilsverkündung wiederholte: Das Kreuz sei für das Land mehr als ein religiöses Symbol, nämlich ein Zeichen für die Werte und Traditionen Italiens. Die katholische Kirche werde als einzige Religion in der Verfassung besonders hervorgehoben, erinnerte Gelmini.

Dass der Menschenrechtsgerichtshof jetzt mit Klagen aus anderen der 47 Europarats-Mitgliedstaaten überhäuft wird, ist indes nicht zu erwarten. Zum einen ist die Zahl der Staaten, in denen religiöse Symbole in den Klassenzimmern gezeigt werden, überschaubar. Zum anderen müssen potenzielle Kläger zunächst den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben, bevor sie sich an die Straßburger Menschenrechts-Richter wenden können.

Italiens Regierung hat Berufung gegen das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingelegt.