Kategorie: Zeitgeschehen

Die Psychopathie-Checkliste

„PCL-R“
Der Kriminalpsychologe Rbert Hare erstellte 1980 die erste Version dieser Liste. Jedes Merkmal ist mit 0 = trifft nicht zu oder 1 = trifft etwas zu oder 2 = trifft voll zu …. zu beurteilen. Wer einen Wert von mindestnes 30 von 40 möglichen Punkten erreicht hat, gilt nach dieser Liste als Psychopath.

1. sprachgewandt mit charmantem Auftreten
2. übersteigertes Selbstwertgefühl
3. ständiges Gefühl der Langeweile, Bedürfnis nach Stimulation
4. pathologisches Lügen
5. betrügerisch-manipulatives Verhalten
6. Mangel an Reue oder Schuldgefühlen
7. oberflächliche Gefühle
8. Gefühlskälte, Mangel an Empathie
9. schlechte Kontrolle des eigenen Verhaltens
10. impulsives, unüberlegtes Verhalten
11. Fehlen von realistischen, langfristigen Zielen
12. parasitärer Lebensstil, selbstsüchtig und ausnutzend
13. Promiskuität
14. viele kurzzeitige Beziehungen und Affären, Polygamie
15. verantwortungsloses Verhalten wie Fernbleiben von der Arbeit
16. mangelnde Bereitschaft, Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen
17. Verhaltensauffälligkeiten in der Jugend wie lügen, von zu Hause weglaufen
18. Jugendkriminalität
19. Missachtung von Weisungen und Auflagen des Gerichts
20. Strataten aller Art

„Psychopathen sind so anpassungsfähig wie ein Chamäleon, wobei sie ihr Gegenüber bedenkenlos belügen und manipulieren. ….Dies gelingt ihnen selbst bei Menschen, die es berufsbedingt besser wissen müssten. In einer Studie aus dem Jahr 2009 zeigte der Psychologe Stephen Porter…., dass Straftäter, bei denen P. diagnostiziert wurde, zweieinhalbmal häufiger vorzeitig aus der Haft freikommen. Wegen ihres Manipulationstalents gelangen viele P. auch in Führungspositionen, glaubt der Kriminalpsychologe Hare.“

Der Trick der Drücker

Nun uas dem Alter bin ich ja raus. Aber scheinbar gilt es noch immer: erst so tun als ob. Hab ich schon damals nicht verstanden, warum man sich erst lange nach der Musterung zu seiner Meinung stellen will. Meiner Meinung nach sollte man klar und deutlich zeigen wo man steht.

Gefunden auf n-tv

Kein Zivildienst, kein Wehrdienst
Der Trick der Drücker

Zivildienst oder Wehrdienst? Glaubt man der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (KDV), haben immer mehr junge Männer die Möglichkeit, um beides herumzukommen. Der Trick: Möglichst lange mit der Verweigerung warten. Denn die Bundeswehr braucht heute weniger Rekruten als früher. Deshalb werden mehr junge Männer ausgemustert als noch vor zehn Jahren, erklärt die Zentralstelle KDV in Bockhorn. Ihr Tipp: Sich zurücklehnen und abwarten.

Von den 2008 gemusterten jungen Männern wurden laut einem Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums in Berlin 53,2 Prozent als „wehrdienstfähig“ eingestuft. Das heißt: 46,8 Prozent waren nicht tauglich, also fast jeder Zweite. „Deshalb kann man ruhig erstmal die Musterung abwarten, bevor man verweigert, und schauen, ob man überhaupt Wehrdienst leisten müsste“, rät Peter Tobiassen von der Zentralstelle KDV. Denn wer ausgemustert wird, muss weder in die Kaserne noch als Zivi arbeiten.

Theoretisch macht es keinen Unterschied, ob ein Mann erst verweigert und dann zur Musterung geht oder sich erst mustern lässt und dann verweigert. In der Praxis gebe es aber sehr wohl Unterschiede, sagt Tobiassen. Wer zu früh einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-Antrag) stellt, werde eher tauglich gemustert. „Statistisch gesehen sind Kriegsdienstverweigerer deutlich tauglicher als diejenigen, die nicht verweigert haben. Das kann ja eigentlich nicht sein.“ Das Bundesverteidigungsministerium bestreitet diese Darstellung. Die Behauptung entspreche weder „den Tatsachen noch der Weisungslage“.

Unterschiedliche Sichtweisen

Doch wie kommt die Zentralstelle KDV zu ihrer Sicht? Sie beruft sich auf Zahlen der Bundesregierung aus dem Jahr 2007. Demnach stellten ein Jahr zuvor etwa 140.800 Wehrpflichtige einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt. Rund 109.900 Anträge gingen vor oder bei der Musterung ein. Sie müssen an das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) weitergeleitet werden, wenn die Antragsteller „wehrdienstfähig“ sind.

Laut der Zentralstelle KDV wurden 2006 rund 40 Prozent der Gemusterten als „nicht wehrdienstfähig“ eingestuft. Ihre Anträge auf Kriegsdienstverweigerung hatten sich also erledigt. Entsprechend hätten nur rund 65.800 Anträge an das BAZ weitergeleitet werden müssen. Tatsächlich seien es aber rund 78.900 Anträge gewesen, etwa 13.000 mehr, „als nach dem statistischen Durchschnitt zu erwarten gewesen wäre“.

Eine naheliegende Erklärung wäre, dass Verweigerer nach anderen Kriterien gemustert werden als künftige Rekruten – schließlich müssen sie nicht kämpfen. Das sei allerdings nicht zulässig, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Schulte aus Berlin, der sich mit Wehrdienstrecht beschäftigt. Das Gesetz schreibe vor, dass alle Wehrpflichtigen nach den gleichen Kriterien gemustert werden müssen, unabhängig davon, ob sie verweigern oder nicht.

Laut dem Bundesverteidigungsministerium ist das auch der Fall. Alle Untersuchungen erfolgten nach zentralen Dienstvorschriften, die klare Vorgaben machten, erklärt ein Sprecher. Den Berechnungen der Zentralstelle KDV fehle „jegliche Grundlage“. Doch wie kommt es zu der gezeigten Differenz? Das Bundesverteidigungsministerium gibt folgende Erklärung: Wehrpflichtige, die sicher davon ausgehen, dass sie nicht wehrdienstfähig sind, machten sich vor der Musterung gar nicht die Mühe, einen KDV-Antrag zu stellen.

Anders sehe das bei denjenigen aus, die davon ausgehen, tauglich zu sein. Sie überlegten schon vor der Musterung, ob sie verweigern wollen oder nicht. Dies sei ein Grund dafür, dass unter denjenigen, die nicht verweigert haben, mehr Untaugliche sind als unter denjenigen, die vor oder bei der Musterung verweigert haben, so der Ministeriumssprecher.

Ungleichbehandlung nicht nachweisbar

Ob es nun eine Ungleichbehandlung gibt oder nicht, lässt sich nicht nachweisen. Wer es nicht darauf ankommen lassen will, könne den Musterungsbescheid abwarten und erst danach den KDV-Antrag stellen, rät Tobiassen. Laut der Zentralstelle KDV hat der Antrag sogar Zeit, bis die Benachrichtigung über die Einberufung im Briefkasten liegt. „Man sollte den Antrag spätestens so stellen, dass er vor der Einberufung noch bearbeitet werden kann“, rät Schulte. Ein bis drei Wochen reichten dafür in der Regel aus.

Wird der Antrag vor der Ankündigung einer Einberufung gestellt, hat er laut Bundesverteidigungsministerium aufschiebende Wirkung. Der Wehrdienstverweigerer muss also auf keinen Fall in die Kaserne. Stellt er den Antrag jedoch später, könne ihm das theoretisch passieren, wenn die Entscheidung nicht bis zum Einberufungstermin fällt. „Grundsätzlich wird durch das BAZ über derartige Anträge jedoch vorrangig entschieden“, so der Ministeriumssprecher.

Bleibt die Frage, ob ein später Verweigerer noch einen Zivildienstplatz bekommt. Bundesweit gibt es dem Bundesamt für Zivildienst zufolge rund 110.000 anerkannte Zivildienstplätze. Im Jahresdurchschnitt sind rund 64.000 Zivildienstleistende bei der Arbeit – je nach Saison mal mehr oder weniger. Auch für späte Verweigerer sind also theoretisch genug Plätze frei. Nach Peter Tobiassens Erfahrung finden Zivis immer eine Stelle, und zwar auch in dem Bereich, den sie sich wünschen: „Jemand, der gärtnern will, wird nicht gezwungen, in der Pflege zu arbeiten.“

dpa

Was ziehe ich nur an?

Wie oft ist die Frage, was man anzieht?
Was möchte ich darstellen`?

Folgender Artikel erschien gestern in der „Berliner Zeitung„:

Beim lesen also die Frage: wie kleide ich mich? Und wann ist es angebracht, die Regeln zu beachten?

Dresscode kennt kein Hitzefrei
Es herrschen immer noch Kleiderregeln im Büro – das sagen Stilberater der alten Schule
Kirsten Niemann

Sobald das Thermometer in die Höhe klettert, wechseln die Berliner gerne zu lässiger Kleidung. Doch der berufliche Dresscode bleibt selbst bei hochsommerlichen Temperaturen rigide. Zumindest in vielen konservativen Branchen, in großen Unternehmen, Banken, Sparkassen und Kanzleien.

Darf eine Frau bei 30 Grad auf Strümpfe verzichten? Das ist die erste Frage, die Jan Schaumann seinen Seminarteilnehmern stellt -und die immer falsch beantwortet wird. Schaumann ist ein Stiltrainer der alten Schule, der strenge Mann gibt die Antwort selbst: „Nein, niemals“. Für Männer in kurzärmeligen Hemden oder kurzen Hosen zeigt der Stilberater ebensowenig Verständnis. „Wer sich nicht seriös kleidet, muss härter arbeiten, um als kompetent wahrgenommen zu werden. Warum sollte man sich das antun?“

Nur im eigenen Büro dürfen Männer Sakko und Krawatte an den Haken hängen und die Ärmel hochkrempeln, sagt Schaumann. Sobald sich Kundenbesuch ankündige, sollte beides schnell wieder zur Hand sein. Zudem gilt: Je höher der Mitarbeiter in der Hierarchie steht, desto formvollendeter sollte er gekleidet sein. Auf der Ebene der Geschäftsleitung erwartet der Kunde ein Jackett bei Männern und bei Frauen einen Blazer -Punkt. Der Rock muss das Knie bedecken. Sind an den Beinen klebende Nylons unangenehm, tragen Frauen eben Sommerhosen.

Die Dekolletéfrage

Männer haben es einfacher als Frauen, weil über den Dresscode Einigkeit herrscht: ….

Bei vielen jüngeren Männern hat sich jedoch eine gewisse Nonchalance durchgesetzt: Sie tragen keine Krawatte, der oberste Hemdknopf des Businesshemdes ist geöffnet. „Das geht in Ordnung“, meint Fenner. Die Mode lockert den Uniformzwang auch in Unternehmen. Mitarbeiter ohne Kundenkontakt genießen hier und dort sogar eine Art Narrenfreiheit. Aber ist das alles ansehnlich, was so über die Büroflure schlurft? Kurze Hosen und Sandalen? „Niemals“, sagt Fenner, „nicht einmal in der Freizeit trägt der feine Herr so etwas -allenfalls am Strand.“ Auch Frauen sollten Fenner zufolge Zugeständnisse machen: „Nackte Zehen sind Privatsache -egal ob sie lackiert sind oder nicht.“

In der Minirockfrage gilt die Faustregel der Personalchefs: Der Rock darf maximal eine Hand breit über dem Knie enden. ….

….

Was werden WIR also anziehen?
Sehen wir uns als „Botschafter“? oder eher als Badegast?

Rumpelstilzchens Klone

„Heute lebe ich, morgen nehm ich,
übermorgen hol ich dem Vater sein Kind;
ach, wie gut dass niemand weiß,
dass ich Rumpelstilzchen heiß!“

Schade, das sich diese Rumpelstilzchen wohl unzählige male geklont hat, und dabei weiblich geworden zu sein scheint….

Nun fallen die Masken: Kannst du dich noch erinnern, dass in dem Interview hier die eine Seite „ganz frech behauptet hat“:

Herr Wolfsperger, manche Leser werden monieren, dass Ihre Ex-Freundin hier nicht zu Wort kommt. Wir vertrauen auf die uns bekannten Gutachten, die Ihre Version stützen. In Ihrem Film wird auch keine der Ex-Frauen gehört.

Weil keine der Frauen sich äußern wollte.

scheinbar entsprach das nicht ganz der Wahrheit 😉 denn heute war in einigen Zeitungen zu lesen:

Dem „Entsorten Vater“ droht das Kino-Aus

Dem Film „Der entsorgte Vater“ von Douglas Wolfsperger droht das Aus. Wolffspergers ehemalige Lebensgefährtin soll gegen die Verwendung eines 8 Jahre alten Fotos im Film, das den Filmemacher und seine Tochter zeigt, eine Einstweilige Verfügung erwirkt haben. Der Film dokumentiert das Schicksal von fünf Vätern – einer davon Wolfsperger – denen der Zugang zu ihren Kindern von Gerichten untersagt wurde.. dpa

Nun sind die Masken gefallen: wie so oft zeigen Frauen heute, was es heißt Macht zu haben und andere zu vernichten
Leider nehmen diese „Rumpelstilzchen“ keine Rücksicht auf ihre Kinder, die sie damit innerlich zerstören.

na, ob wir dann mal wieder eine Reise machen können?

das klingt ja wirklich interessant

Neues Angebot der Bahn

Das Ticket gilt – wie das Schöne-Wochenende-Ticket – ausschließlich in Regionalzügen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Bahn dehnt das Prinzip des Wochenend-Tickets künftig auf alle Tage der Woche aus. Ab dem 1. August können Bahnfahrer mit einem neuen Ticket von Montag bis Freitag jeweils durch ganz Deutschland fahren. Das Quer-Durchs-Land-Ticket soll 34 Euro kosten. Der Fahrschein gilt zunächst für einen Reisenden, pro Mitfahrer werden dann nochmals fünf Euro fällig, womit das Ticket für eine fünfköpfige Reisegruppe insgesamt 54 Euro kosten würde.

Der Preis gilt für den Kauf an Fahrkarten-Automaten und im Internet, per Telefon oder in den Reisezentren der Bahn kostet das Ticket zwei Euro mehr. Bisher bietet die Bahn das sogenannte Schöne-Wochenend-Ticket an, mit dem Reisende am Samstag oder am Sonntag im Nahverkehr durch ganz Deutschland fahren können. Das Ticket kostet 37 Euro, bis zu vier Personen fahren aber gratis mit.

Für alle Wochentage bietet die Bahn die Länder-Tickets an. Sie gelten nur für bestimmte Bundesländer oder Regionen und kosten zwischen 26 und 30 Euro Euro. Allerdings sind auch hier bis zu vier Mitreisende gratis. Das Schöne-Wochenende-Ticket bietet die Bahn seit 1995 an, das erste Länder-Ticket gab es 1997. Über die Jahre wurden die Konditionen immer wieder verändert, das erste Wochenend-Ticket kostete einst für fünf Personen ein ganzes Wochenende lang 15 D-Mark.

AFP

„Hort des Männerhasses“

In der Welt erschien gestern ein Artikel unter dem obrigen Titel – heute ga es eine Fortsetzung des Themas.
Erinnerungen werden wach: War Regina A., die wirklich gefährdet war und deren Tochter sex. mißbraucht wurde, ins Frauenhaus geflüchtet? Nein, sie ist bei uns untergekommen, und hatte keine Hilfen vom Staat dabei bekommen. Später wurde meine damalige Familie durch diese Horte des Männerhasses zerstört – obwohl meine damalige Frau diejenige war, die die Kinder und mich geschlagen hat, und ich der ruhige und ausgleichende Pol war.
Aber lest selbst:

Warum das Frauenhaus abgeschafft werden muss
16. Juni 2009, 16:07 Uhr

Vertreterinnen des vermeintlich schwachen Geschlechts sind ebenso gewalttätig wie ihre Partner: Davon ist der Soziologie-Professor Gerhard Amendt überzeugt. Auch deshalb gehören seiner Meinung nach Frauenhäuser abgeschafft. Für Amendt sind sie vor allem ein Hort des Männerhasses.

Just zu dem Zeitpunkt, da erstmals die Tätigkeit von Frauenhäusern einer wissenschaftlichen Begutachtung im Auftrag einer Landesregierung unterzogen wurde, will der Familienausschuss des Bundestages prüfen lassen, ob Frauenhäuser eine Finanzierungsgarantie des Bundes bekommen. Dieses Vorhaben sollte jedoch wegen seiner Folgewirkungen und der politischen Ideologie von Frauenhäusern ernsthaft überprüft werden. Dabei müssen Antworten auf mehrere Fragen gegeben werden: Hat sich die Arbeit von Frauenhäusern bewährt; arbeiten sie professionell und haben sie die Ideologie hinter sich gelassen, wonach Männer Gewalttäter und Frauen Gewaltlose seien? Haben Frauenhäuser ein professionelles Verständnis von Familienkonflikten entwickelt, das sie befähigt, mit allen Mitgliedern einer gewalttätigen Familie zusammenzuarbeiten?

Die angepeilte Finanzierungsgarantie wird wie üblich lediglich mit der Chiffre begründet, dass „jede 4. Frau, einmal im Leben Opfer von Gewalt in der Partnerschaft geworden sei“. Eine Vergleichsziffer für Männer gibt es nicht, deshalb eignet sie sich wenig für die Legitimation von Frauenhäusern. Bislang wurden Frauenhausfinanzierungen mit Verweis auf die Opferrolle der Frauen automatisch fortgeschrieben. Zugleich wurde die Chiffre zur Popularisierung ihrer Arbeit verwendet. 2007 wurde im vorweihnachtlichen Österreich damit die Kampagne „Verliebt. Verlobt. Verprügelt“ bestritten. Auch die ARD-Fernsehlotterie wirbt implizit damit. Mit Wissenschaft und der Lebenswelt von Männern und Frauen hat das wenig zu tun, umso mehr aber mit Vorurteilen gegenüber Männern.

Während der Gründerzeit von Frauenhäusern vor mehr als 20 Jahren sollten Gewalterfahrungen aus weiblicher Sicht öffentlich gemacht werden. Dieser Absicht verdankt das Bremer Frauenhaus seine Entstehung durch den Autor, der gegen die Einwände der Wohlfahrtsverbände den riskanten Versuch von politischer Laienselbsthilfe damals unterstützte. Das entsprach dem Zeitgeist der Sensibilisierung für Gewaltaspekte im Leben von Frauen – nicht jedoch von Männern. Auch der Autor wollte damals nicht ahnen, dass Frauenhäuser zur feindselig aufgeladenen Polarisierung der Gesellschaft in männliche Gewalttäter und weibliche Friedfertige maßgeblich beitragen würden.

Ignorante Familienpolitik

Heute wissen wir mehr als vor 25 Jahren über Partnerdynamiken, die Gewalthandlungen auslösen. Hunderte von Studien aus den USA und Kanada könnten Politik und Öffentlichkeit mit deren Erkenntnissen bereichern. Aber ausgerechnet die Familienpolitik weigert sich beharrlich die Quintessenz dieser Forschung wahrzunehmen. Die besagt, dass Frauen genau so aggressiv und genau so gewalttätig – und das sogar geringfügig häufiger – wie Männer sind. Besonders augenfällig ist das in Scheidungsphasen, die reich an Gewalttätigkeiten sind. Von allen Beratungsstellen wäre zu erwarten, dass sie helfen, die Gewalt einzudämmen, damit vor allem Kinder weder passiv noch aktiv in die elterlichen Gewaltepisoden hineingezogen werden.

Die große Bremer Scheidungsväterstudie des Autors* hat gezeigt, dass Gewalt in 30 Prozent aller Scheidungen vorkommt. 1800 Männern haben von körperlichen wie psychischen Gewalthandlungen ihrer Partnerinnen berichtet. Also eine wesentlich höhere Häufigkeit als die ca. 10 Prozent, die für Partnerschaften im Alltag belegt wird. Und von diesen 30 Prozent Gewalthandlungen werden 60 Prozent von Ehefrauen/Partnerinnen begonnen. Das hat unserer Studie für den wohl konflikträchtigsten Kontext im Leben von Erwachsenen ans Tageslicht gefördert: Gewalt geht auch von Frauen aus. Allein in Frauenhäusern geht sie nur vom Manne aus. Frauenhäuser verschärfen Scheidungskonflikte, statt sie beherrschbar zu machen. Aus der 4. Frau Chiffre leiten sie deshalb ab, dass das Familienrecht von 1998 geändert werden müsse, weil Kinder in der Scheidung allein durch die Gewalt ihrer Väter gefährdet seien. So wollen Frauenhäuser familienpolitisch das Recht auf beide Eltern mittels eines Vorurteils rückgängig machen.

Jene 60 Prozent von Frauen initiierten Gewalthandlungen sind der Anlass von Leid unter Scheidungsvätern. Deren Aussagen sind authentisch. Was Wissenschaft von frauenhäuslicher Feindbildideologie aber unterscheidet, ist die Bewertung dieser Zahlen. Wissenschaft will Konflikte lösen während Frauenhäuser Feindseligkeit gegen Männer als politischen Erfolg verbuchen. So behaupten wir nicht, dass Frauen die Gewaltepisoden genau so wie ihre Partner erlebt haben. Dazu hätten wir sie befragen müssen. Das haben wir sowenig getan wie alle 4. Frau Agitatoren

Allerdings ziehen wir daraus ganz andere Schlüsse. Wir gehen davon aus, dass Frauen die Gewalt so ähnlich wie ihr Partner erlebt haben: nämlich als vom Manne ausgehend. Auch das bestätigen amerikanische Studien. Nur, was ist dann noch Wahrheit, wenn beide sich gegenseitig beschuldigen, die Gewalt begonnen zu haben? Beide Aussagen sind subjektive Wahrheiten. Beide lügen – zumeist – nicht. Aber beide können in ihrer jeweiligen Gekränktheit anders als den guten Zeiten sich nicht mehr darüber verständigen. Sie schweigen sich einander tot oder schreien sich an. Hier können Ehe- und Familienberater helfen, Sprachzerstörung zu überwinden. Denn wenn beide Partner zu einer gemeinsamen Sprache zurückfinden, können sie in einen versöhnenden Prozess oder eine respektvolle Trennung eintreten. Das Gute der Vergangenheit geht ihnen und vor allem den Kindern nicht verloren.

Zu solchen professionellen Interventionen sind Frauenhäuser aufgrund ihrer Ideologie vom Mann als Feind aller Frauen nicht fähig. Für sie steht vorab immer fest, dass Frauen nicht gewalttätig sind. Das gibt die Frauenhausideologie vor, so dass sich das gemeinsame Gespräch zwischen Frau und Partner erübrigt. Zu diesem Zweck werden Frauen in die Opferposition politisch manipuliert und Männer werden kollektiv entwertet. Und konsequenterweise dürfen Frauen sich in Frauenhäusern nur als Opfer erleben.

Die Monotonie, mit der die 4. Frau Chiffre genutzt wird, könnte eine depressive Chiffre für eine heillos projizierte Innenwelt ihrer Protagonistinnen sein. Eine Welt ohne Lebensfreude, die an die Stelle der Bewältigung konfliktreicher Zweierbeziehungen existenzielle Niedergeschlagenheit hat treten lassen. Hass scheint ihr Ausweg zu sein. Diese schwer erträgliche Atmosphäre ist sicher ein Grund für die hohen Personalschwankungen und Auseinandersetzungen in Frauenhäusern. Das macht die Ergebnisse amerikanischer Forschung nachvollziehbar, dass Frauen trotz schwerer eigener Konflikte Frauenhäuser zusehends meiden. Sie wollen sich nicht in eine Welt des Männerhasses hineindrängen lassen. Die eigenen Probleme belasten sie genug.

Der Einwand, dass sich das jenseits professioneller Standards helfender Berufe bewegt, beeindruckt Frauenhäuser nicht. Denn Professionalität ist nicht ihr Ziel. Sie beschreiben sich hingegen selbstbewusst als „parteilich“, was ein Synonym dafür ist, dass sie Frauen als Opfer sehen, denen böse männliche Mächte und eine gleichgültige Gesellschaft gegenüber stehen. An die Stelle professioneller Ethik haben sie bewusst politische Motive gerückt. Und das ist keineswegs selbstlos. Es verschafft ihnen narzisstische Hochgefühle und ein Gefühl moralischer Überlegenheit über den Rest der Welt. Es ist eine Mischung aus Elitismus und vermeintlicher Selbstaufopferung. In den Gründerjahren der Frauenhäuser war dieses Elitismus das Einfallstor für Abschätzigkeit gegenüber von Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Caritas etc. Daran hat sich nicht viel geändert. Frauenhäuser glauben, mit „anti-patriarchalischer Kampfrhetorik“ besser helfen zu können, als professionell ausgebildete Berater und Therapeuten es können. Dass sie Ratsuchenden nicht helfen, scheint die meisten nicht zu bedrücken, weil sie darin politische Uneinsichtigkeit der Frauen sehen. Ihr Sendungsbewusstsein scheint ihnen deutlich mehr an narzisstischer Belohnung zu bieten als die harte und beängstigende Arbeit mit gewalttätigen Familien, die die Körpersprache zur Alltagssprache erhoben haben und ansonsten nicht mehr viel Worte übereinander verlieren.

Die Ideologie des Radikalfeminismus

Auch wenn es Frauenhäuser geben mag, die sich des ideologischen Ballasts – gegen die Absichten ihrer Verbandspolitik – entledigt haben, so impliziert der Name immer schon die unheilvolle Ideologie des Radikalfeminismus, dass die Beziehungen zwischen Männern und Frauen durch Täter- und Opferstatus gekennzeichnet seien. Demnach können Frauen nichts und Männer alles bewirken. Frauenhäuser setzen die Sprachzerstörung in Partnerschaften als politisches Projekt im Geschlechterdiskurs fort.

Die Schlussfolgerungen liegen auf der Hand: Wir brauchen keine Frauenhäuser mehr. Wir brauchen auch keine für geschlagene Männer, von denen es eh kein einziges gibt. Was wir dringend brauchen ist, ist ein Netz von Beratungsstellen für Familien mit Gewaltproblemen. Denn Gewalt in Familien hat systemischen Charakter. Wenn eine Frau ihren Mann und ein Mann seine Frau schlägt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie auch ihre Kinder schlagen. Und geschlagene Kinder, Jungen wie Mädchen haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit als Erwachsene ihre Kinder oder ihren Partner wiederum zu schlagen. Damit sind die Weichen für die Wiederkehr innerfamiliärer Gewalt in der nächsten Generation gestellt. Und Mütter, die nicht selber schlagen, sondern den Vater der Kinder das erledigen lassen, sind nicht minder integraler Teil dieses Gewaltsystems. Wie auch der Elternteil, der zu alldem nichts zu sagen weiß.

Was wir brauchen, sind gut ausgebildete Männer und Frauen in Familienberatungsstellen, die familienbezogen kooperieren und berufsethische Standards praktizieren. Die in gewalttätigen Familienkrisen unmittelbar intervenieren und in Notfällen Männern wie Frauen mit Kindern vorübergehend sicheren Aufenthalt bieten. Wir brauchen Familienberatungsstellen, die in den intergenerationellen Zyklus der Weitergabe von Gewalt am Ort seiner Entstehung erfolgreich eingreifen können. Eine Öffentlichkeit, die entsetzt über Kinderleichen ist, über desinteressierte Jugendämter und Mordaktionen an Schulen erstarrt, sollte wohlfahrtsstaatliche Finanzierung nur akzeptieren, wenn sichergestellt ist, dass Ratsuchende professionelle Hilfe erhalten. Beratung und Therapie sind nun einmal von politischen Ideologien freizuhalten. Anders ist das nur in undemokratischen Gesellschaften.

(Aber wir brauchen auch einen neuen Diskurs an Universitäten und Fachhochschulen, der das von der political correctness etablierte Denkverbot über frauenhäuslerische Gewaltideologien mit den Ergebnissen der internationalen Forschung konfrontiert.)

„Ich kann nicht aufhören, Papa zu sein“

folgendes Interwiev erschien heute in der FR:

Interview mit Douglas Wolfsperger

„Ich kann nicht aufhören, Papa zu sein“

Herr Wolfsperger, wollen Sie alle Frauen auf den Mond schießen?

Ich habe nichts gegen Frauen.

 

Gleich zu Beginn Ihres Filmes „Der entsorgte Vater“ sagt das einer der Väter. Warum fangen Sie damit an?

Der Satz ist ironisch verwendet. Er macht neugierig auf die Männer, die uns im Film erwarten und die ja keine Unschuldslämmer sind.

Inwiefern sind die keine Unschuldslämmer?

Die haben sich zwar nachweislich keines Vergehens schuldig gemacht, aber auch dazu beigetragen, dass ihre Ehen gescheitert sind.

In Ihrem Film geht es darum, wie verbissen Paare mitunter nach einer Trennung ums Kind kämpfen. Wie kommt es zu diesen Rosenkriegen?

Es geht da um viel mehr als nur die Beziehung zum Partner. Man hat ein gemeinsames Kind in die Welt gesetzt, und da kulminieren Konflikte viel mehr, wenn die Beziehung zu Ende ist.

Sie werfen Frauen vor, das Kind als ihren Besitz zu betrachten.

Derjenige, bei dem das Kind bleiben darf, aus welchen Gründen auch immer, hat einfach die besseren Karten. Es gibt zwar auch entsorgte Mütter, aber es ist immer noch so, dass 90 Prozent der Trennungs- und Scheidungskinder bei ihren Müttern bleiben.

Sie sind selbst ein entsorgter Vater. Ihre Tochter Hannah ist im April 1998 geboren worden. Wie lange waren Sie und Ihre Freundin da zusammen.

Wir hatten uns 1996 kennen gelernt, und sie wurde bald schwanger. Sie hatte ja noch vorgeschlagen, das Kind abzutreiben, aber ich wollte das Kind. Ich liebte diese Frau und konnte sie überzeugen, dass wir das Kind bekommen sollten. Was mich dann gewundert hat, war, dass sie noch während der Schwangerschaft ihre Wohngemeinschaft gekündigt hatte, zu mir kam und fragte, ob wir nicht zusammenziehen sollen.

Sie wohnten getrennt?

Ja – bis sie Fakten geschaffen hat. Da fühlte ich mich überrumpelt und war etwas pingelig, weil da plötzlich ein zweiter Hausstand in die Wohnung kam. Wir hatten nur dreieinhalb Zimmer.

Fanden Sie den Wunsch Ihrer Freundin nicht angemessen?

Natürlich, aber es störte mich, dass sie etwas entschied, ohne mit mir vorher darüber zu reden.

Hätten Sie gerne Ihre alten Freiräume behalten?

Am Anfang schon.

Frauen nennen das egoistisch und verantwortungslos.

Ja.

Sie haben Ihre Freundin gekränkt.

Offensichtlich, davon will ich jetzt aber gar nicht sprechen.

Das ist aber entscheidend.

Bestimmt, aber sie hatte ja eine viel tiefer sitzende Kränkung schon als Kind erfahren, als ihr Vater einfach die Familie verlassen hatte. Wir haben uns dann aber zusammengerauft, obwohl wir beide noch unreif waren. Ich konnte zu der Zeit viel von zu Hause aus arbeiten, meine Freundin, sie ist freiberufliche Redakteurin, auch. Ich habe im Rahmen meiner Möglichkeiten tatkräftig mitgeholfen, den Alltag zu bewältigen: Fläschchen besorgen, Kind in den Schlaf wiegen, das ganze Programm.

Unreif mit Anfang 40?

Wir hatten keine Erfahrung darin, wie eine Familie zu leben. Deshalb hat es im Alltag auch ab und zu gekracht.

Wie gekracht?

Es gab Streit, keine Gewalt. Natürlich versuchte ich, als freiberuflicher Regisseur das Ideal zu erreichen, so viel wie möglich an meinen Projekten zu arbeiten. Das entsprach aber gar nicht den Vorstellungen meiner Freundin. Anfang 1999, unsere Tochter Hannah war fast ein Jahr alt, kam noch dieses Spielfilmprojekt dazu, in das ich fünf Jahre Vorbereitungszeit investiert hatte, ein Film mit fünf Millionen Mark Produktionskosten.

„Heirate mir“ mit Verona Feldbusch und Ulrich Noethen…

… genau. Der Film war wichtig für meine Karriere. Dazu kam noch, dass ich nach wie vor ein gutes Verhältnis zu meiner Ex-Freundin hatte. Ich musste meiner Freundin ständig erklären, dass da nichts Sexuelles mehr war.

Ihre Partnerschaft war nie harmonisch.

Und ich muss zugeben, dass ich deswegen ganz froh darüber war, dass ich mich dem ständigen Hickhack entziehen konnte. Wir drehten am Bodensee, ich war wochenlang nicht zu Hause. Das habe ich genossen und wohl auch so kommuniziert. Bei einem Telefonat teilte mir meine Freundin dann mit, dass sie ausgezogen war.

Hat Sie das geschmerzt?

Ich mochte meine Freundin noch sehr, aber wir waren kein Liebespaar mehr.

War der Gedanke für Sie als Regisseur und Eigenbrötler attraktiv, ein alleinstehender Vater zu sein, der sich nur kümmern muss, wenn er Zeit hat?

Kann man so sehen.

Ihre Freundin war ja ohnehin schon quasi alleinerziehend.

Stimmt.

Litt die Arbeit Ihrer Freundin darunter?

Ja – deshalb stand der Vorwurf im Raum, ich sei an allem schuld. Bis heute wirft mir meine Ex-Freundin vor, ich hätte mich um nichts gekümmert, ich hätte mich nicht mal für unser Kind interessiert. Ich werde als schlechter Vater hingestellt. Auch das erste Jahr nach Hannahs Geburt, wo ich mich richtig gut um alles gekümmert habe, spielt keine Rolle mehr.

Wie ging der Kampf um die Tochter los?

Im Sommer 1999 besuchte ich meine Ex-Freundin in ihrer neuen Wohnung. Da saß ein alter Kumpel von ihr in der Küche, hat sich meine Tochter geschnappt und sie demonstrativ auf seinen Schoß gesetzt. Und als ich später mal im Kinderzimmer war, sah ich Fotos so groß wie Plakate, wie er meine Tochter hochhält, so typische Papa-Kind-Fotos. Da schnallte ich, dass er nicht nur der neue Mann ist, sondern auch der neue Papa sein soll. Da bin ich ausgeflippt, zumal ich insgesamt die Art, wie er sich als Papa aufspielte, nicht mochte. Ein Jahr später fand ich auf seiner Internetseite eine Art Hochzeitsannonce, in der er mitteilte: „Wir sind verheiratet und haben eine wunderbare Tochter.“

Wie sind Sie, wenn Sie ausflippen?

Ich erkenne mich dann manchmal selbst nicht mehr, werfe mit Kraftausdrücken um mich.

Neigen Sie zu Handgreiflichkeiten?

Absolut nein. Ich habe mich einmal zu einer Tätlichkeit gegen diesen Mann hinreißen lassen, das war das Schlüsselerlebnis. Wenn ich meine Tochter abgeholt habe, hat er sie mir oft übergeben. Einmal stand er in der Haustür, und weil meine Tochter mittlerweile Vertrauen zu ihm aufgebaut hatte, hat sie sich an ihm festgeklammert. Da sagte er: „Du siehst doch, dass das Kind nichts von dir wissen will.“ Ich habe mir kommentarlos die Hannah geschnappt, worauf er sagte: „Das ist Kindesentführung.“ Er kam noch hinter mir her und steigerte sich rein, da habe ich nach hinten ausgetreten und ihn angeblich am Bein getroffen.

Wie hat Ihre Tochter reagiert?

Das ging so schnell, sie hat das nicht mitbekommen. Kurz darauf kam der Strafantrag. Der Vorwurf der Köperverletzung wurde zwar fallengelassen, aber ich musste eine Geldstrafe zahlen und mich entschuldigen.

Spielte unter Ihnen Erwachsenen die Frage, wie es Hannah ging, auch mal eine Rolle?

Uns allen war schon bewusst, dass sie zwischen den Stühlen stand.

Wie ging es ihr dabei?

Wenn wir allein waren, war sie erstaunlich entspannt, ich habe auch eine große Nähe gespürt. Aber egal was ich gemacht habe, aus Sicht meiner Ex-Freundin war alles falsch.

Aber an die Umgangsregelung hielt sie sich?

Anfangs ja. Als wir noch alle in Köln wohnten, sah ich meine Tochter einmal pro Woche. Bis ihre Mutter sagte, dass ihr das nicht mehr zuzumuten sei. Das Familiengericht entschied dann die gängige Regelung, alle zwei Wochen. Ich sah meine Tochter an Wochenenden, stundenweise. Meine Ex-Freundin war in der Zwischenzeit in ein Kaff bei Düsseldorf gezogen, meine Tochter und ich haben dort Picknicks gemacht oder waren Eis essen, bis es hieß, meine Tochter habe eine Eisallergie. Und dann kam der Tag, an dem ich den Mann getreten habe. Meine Ex-Freundin erwirkte darauf einen halbjährigen Umgangsausschluss.

Was wollte Ihre Tochter zu dieser Zeit?

Ich weiß es nicht. Es wurde ja noch komplizierter, als ich im Sommer 2002 nach Berlin gezogen bin, weil meine neue Freundin, die in Berlin lebte, schwanger geworden war. Ich hätte aber weder Zeit noch Kosten gescheut, regelmäßig nach Düsseldorf zu fahren. Dann erfuhr ich, dass meine Ex-Freundin ebenfalls nach Berlin gezogen war – ohne ihren Mann. Meine Anwältin kümmerte sich sofort um einen geregelten Umgang. Von Sommer 2003 an habe ich meine Tochter wieder regelmäßig gesehen. Das war eine gute Zeit. Hannah mochte auch ihre Halbschwester und auch die Tochter meiner neuen Partnerin. Es steht auch in einem Gutachten von damals, dass wir ein gutes Verhältnis hatten.

Wer hatte das Gutachten angefordert?

Es wurde vom Gericht bestellt, weil ich beantragt hatte, meine Tochter auch mal bei mir übernachten zu lassen. Die Gutachterin stellte auch fest, dass Hannah sich zwar wohl fühlte bei mir, aber Schwierigkeiten hatte, das so zu äußern. In einem zusätzlichen Gutachten steht, dass die Mutter gegen den Kontakt ist und ihre Tochter beeinflusst. Ich bin im Besitz einer gerichtlichen Zusammenfassung dieser Gutachten (die Dokumente liegen der FR vor, d. Red.), und glauben Sie mir: Es ist mir wichtig, dass auch andere sehen, dass ich kein schlechter Vater bin und meine Tochter nicht ständig traumatisiere. Aber obwohl ihr die Gutachterin empfahl, die Streitereien ruhen zu lassen, verhinderte meine Ex-Freundin nun immer öfter den Kontakt.

Das Gericht kann einen Elternteil, der das Umgangsrecht des anderen untergräbt, mit einem Zwangsgeld belegen.

Es wurde nie ein Zwangsgeld verhängt, wie sich überhaupt die Richter komisch verhalten haben. Herrje, die haben nie Druck auf meine Ex-Freundin ausgeübt oder dafür gesorgt, dass sich dieser ganze Verfahrens-Hickhack beschleunigt. Meine Ex-Freundin ist dann im Februar 2004 zurück nach Düsseldorf gezogen und unterband den Umgang komplett. Sie widersprach einfach dem Gutachten und sagte, meine Tochter sei endgültig traumatisiert.

Gibt es ein Gutachten, das die Ansicht Ihrer Ex-Freundin stützt?

Nein, es gab im Februar 2005, nachdem ich meine Tochter ein Jahr nicht gesehen hatte, ein Gutachten, in dem stand, dass der Umgang unbedingt wieder stattfinden solle, weil sonst die Gefahr bestünde, dass sich Hannah von mir entfremdet. Kurz darauf sagte meine Tochter dann vor Gericht, dass sie mich zwar schon gerne sehen würde, aber dass ihre Mutter das nicht will. Diese Aussage ist dokumentiert. Dann dauerte es wieder ein Jahr, bis es vorm Familiengericht in Berlin zu einem Termin kam. Die Richterin dort sagte, der Hickhack sei Hannah nicht mehr zuzumuten. Also ordnete sie eine anderthalbjährige Pause an. Die hätte bedeutet, dass ich meine Tochter dann insgesamt drei Jahre lang nicht gesehen hätte. Ein Vertrauensverhältnis wäre dann endgültig unmöglich gewesen. Was denkt sich so eine Richterin? Ich bin sofort in Berufung gegangen, und nach einem weiteren halben Jahr hat das Kammergericht in Berlin entschieden, einen begleiteten Umgang zu schaffen. Kurz nach diesem Beschluss habe ich im Januar 2007 einen Brief von meiner Tochter bekommen, in dem sie mir schrieb, dass sie sich zu Treffen mit mir nicht zwingen lässt.

Ein Schock.

Ja – und es dauerte bis zum Juni 2007, bis der begleitete Umgang stattfinden konnte. Das war in einem Raum der AWO mit einer AWO-Mitarbeiterin.

Sie haben dem Brief Ihrer Tochter nicht geglaubt?

Das ist eine schwierige Frage.

Wie war Ihre Tochter bei diesem begleiteten Umgang?

Sie war widerwillig, hat sich körperlich abgewendet von mir und wollte überhaupt nicht mit mir reden. Wir, also diese AWO-Frau und ich, versuchten noch, mit ihr ein Spiel zu spielen oder zu malen. Beim ersten Mal ging das noch halbwegs, zwei Wochen später wurde es schon schwieriger. Ich war verzweifelt, wusste gar nicht mehr, was ich sie fragen, was ich machen sollte. Die AWO-Frau war auch ratlos. Und dann passierte noch etwas: Ich hatte meiner Tochter beim zweiten Treffen eine Ananas vom Markt mitgebracht. Wenige Tage später erhielt ich einen Brief von der Anwältin meiner Ex-Freundin, ich möge doch bitte davon absehen, meiner Tochter verschimmeltes Obst zu schenken. Angeblich soll meine Tochter gesagt haben: „Der Douglas will mich vergiften.“ Ich war ja damals schon längst nicht mehr der Papa.

Waren Sie sich noch sicher, das Richtige zu tun?

Wie meinen Sie das?

Es kommt der Moment, wo es nur noch Verlierer gibt.

Das ist wahr. Meine Tochter war auch völlig verstört. Es kam auch nur noch zu einem Treffen, das nach einer halben Stunde abgebrochen wurde. Es hatte keinen Zweck mehr, ich wusste nicht weiter.

Und Ihre Tochter konnte offensichtlich nicht mehr.

Einige Monate später kam ein Verfahrenspfleger aus Berlin nach Düsseldorf, um meine Tochter noch einmal zu befragen – lächerliche 45 Minuten lang. Da sagte sie, dass sie mich nicht mehr sehen will. Im Frühjahr 2008 entschied eine Richterin in Berlin auf der Grundlage dieser Befragung, den Umgang abzubrechen, weil meine Tochter Ruhe braucht. Ich hatte zuvor noch ein Gutachten bei einer Psychologin in Karlsruhe in Auftrag gegeben. Die hat das Verhalten meiner Tochter auch als Ausdruck der Entfremdung gesehen, wie sie bei Kindern in solchen Fällen oft vorkommt. Aber solche Einwände interessierten die Richterin gar nicht mehr. Mein Anwalt sagte dann, es sei nichts mehr zu machen.

Seit wann haben Sie keinen Kontakt mehr zu Ihrer Tochter?

Seit mehr als einem Jahr. Am 17. Mai 2008 mussten wir uns verabschieden; sie war seltsam unnahbar.

Waren Sie sich nach all den Jahren noch sicher, ob Sie mehr um Ihre Tochter kämpften oder mehr darum, Ihre Gegnerin zu besiegen?

Gute Frage. Meine andere Tochter ist jetzt sieben Jahre alt, und wir haben ein sehr nahes Verhältnis zueinander. Ich weiß, dass ich Hannah genauso liebe wie diese Tochter. Ich wollte nicht mit allen Mitteln mein Recht durchsetzen, aber ich habe um Gerechtigkeit gekämpft, weil ich bis zum heutigen Tag nicht begreifen kann, wie eine Mutter ihre Abneigung gegenüber einem Mann so stark auf das Kind überträgt. Hannah lehnt mich ab, weil ihre Mutter mich ablehnt. Umgekehrt sagt Hannah zu dem Mann, der nach mir kam, bis heute Papa, obwohl der mittlerweile auch getrennt von ihr lebt. Aber zu ihm hat meine Ex-Freundin ein gutes Verhältnis. Meine Tochter hat nun den dritten Papa.

Was hoffen Sie noch?

Ich hoffe, dass der Mutter mal klar wird, welche Fehler sie gemacht hat. Aber sie hat überhaupt kein Einfühlungsvermögen. Und ich? Ich kann ja nicht einfach aufhören, Hannahs Papa zu sein.

Haben Sie wirklich nie versucht, Hannah gegen ihre Mutter aufzubringen, oder können Sie sicher sein, es nie unabsichtlich getan zu haben? Mit unbedachten Äußerungen, mit Gesten?

Ich hatte nie das Gefühl. In dem einen Gutachten steht ja auch, dass ich offensichtlich viel entspannter mit der ganzen Situation umgehe als die Mutter. Ich will aber nicht ausschließen, dass sich da einiges verselbstständigt, und ich sehe auch, dass unser Fall ins Muster vieler solcher Fälle passt.

Wenn Eltern zu Feinden werden, verlieren sie den klaren Blick – vor allem auf sich selbst.

Ich habe nie bestritten, auch Fehler gemacht zu haben.

Haben Sie mal professionellen Rat eingeholt?

Ich war beim Therapeuten, um mich beraten zu lassen, wie ich das Ganze verarbeiten könne. Er hat mir allgemeine Ratschläge erteilt: dass ich mich auf meine Arbeit konzentrieren solle, dass ich darin gut sein und Selbstbestätigung finden solle. In gewisser Weise hat er mich auf die Idee mit dem Film gebracht.

In Ihrem Film „Der entsorgte Vater“ stellen Sie Ihren Fall und den von vier weiteren Vätern vor. Wo haben Sie die kennengelernt?

In Karlsruhe, das hatte fördertechnische Gründe, der Film ist unter anderem von der Medien- und Filmgesellschaft Stuttgart mitfinanziert worden. Bei Franzjörg Krieg, einem kämpferischen Typen vom Väteraufbruch in Karlsruhe…

… er ist dort eine Art Ikone der Männerrechtler…

… ja, bei dem bin ich hängen geblieben, und in dessen Umfeld habe ich die Männer getroffen.

Engagieren Sie sich bei Väteraufbruch?

Nein, nein, ich war da mal, habe mich aber nicht wohl gefühlt. Die sitzen bei Stammtischen zusammen, jeder jammert und ist doch nur interessiert am eigenen Fall. Und als sich dann noch der Mathieu Carriere…

…der Schauspieler, der auch ein entsorgter Vater ist…

… als der sich für den Väteraufbruch vorm Justizsenat in Hamburg ans Jesuskreuz kleben ließ und die Öffentlichkeit mehr über Blasphemie diskutiert hat als über das eigentliche Thema, fand ich das mehr als peinlich. Diese Männervereine machen für viele arme Kerle eine gute Arbeit, kein Zweifel, aber da sind auch Kerle mit militanten Sprüchen gegen Frauen dabei.

Viele Väter werden von ihren Frauen ausgebootet, weil sie sich mies und gar brutal verhalten haben – den Frauen und den Kindern gegenüber.

Ohne Frage.

Fürchten Sie, von falscher Seite Rückendeckung zu bekommen?

Absolut. Es ist doch klar, dass mein Film sehr subjektiv ist. Ich habe aber genau recherchiert, dass die Väter im Film nichts verbrochen haben. Ich habe deren Gerichtsdokumente studiert. Wer meinen Film aber als eine Parteinahme für alle Väter versteht, irrt sich. Deshalb habe ich allen Väteraufbruch-Vereinen in Deutschland mitgeteilt, dass ich mich nicht vor ihren Karren spannen lassen will. Schon gar nicht will ich, dass jemand meinen Film für seine Kämpfe gegen Emanzipation, gegen Frauen allgemein benutzt.

Es gibt eine Website, die auch „Entsorgte Väter“ heißt. Dort wird gegen das angebliche Diktat der Frauen agitiert.

Auch damit habe ich nichts zu tun. Ich bin abgesehen davon froh, mich endlich wieder mit anderen Themen beschäftigen zu können.

Dabei wird Ihr Film vielleicht eine große Diskussion auslösen.

Das war auch mein Ziel. In meinem Film gibt es einen Fall, wo eine Frau den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben hat. Die Gerichte hielten es für erwiesen, dass das nicht stimmt. Und dennoch ist ihr Ex-Mann ein entsorgter Vater. Darum geht es mir: Es kann nicht sein, dass sich solche Verfahren jahrelang hinziehen, die Kinder sich von den Vätern entfremden, obwohl die Väter nichts verbrochen haben. In Cochem gab es einen Richter, der hat diese Verfahren beschleunigt, in erster Linie zum Wohle der Kinder. Dahin müssen wir überall kommen.

Herr Wolfsperger, manche Leser werden monieren, dass Ihre Ex-Freundin hier nicht zu Wort kommt. Wir vertrauen auf die uns bekannten Gutachten, die Ihre Version stützen. In Ihrem Film wird auch keine der Ex-Frauen gehört.

Weil keine der Frauen sich äußern wollte.

Als Ersatz lassen Sie ein andere Frau erklären, warum sie ihrem Ex-Mann die Kinder entzogen hat.

Ja, sie sagt zum Beispiel, dass ein Vater im Wesentlichen nur der Erzeuger sei. Bezugsperson könne jeder andere auch sein.

Diese Frau wirkt kalt, fast abgebrüht, sie zeigt auch keinerlei Mitgefühl für Sie. Sie ist, kurz gesagt, ein extremes Beispiel.

Die Frage ist doch: Wie muss eine Frau ticken, die einem Vater das Kind wegnimmt? Und ich denke, dass diese Frau dazu ein eindrückliches Psychogramm bietet. In gewisser Weise war ich ganz hingerissen von ihrer Art, wie sie sich einfach so ihre Welt zurechtdenkt.

Ihre Entscheidung, diese Frau zu zeigen, suggeriert die Botschaft: Seht her, so sind die Frauen!

Das Risiko, falsch verstanden zu werden, muss man eingehen, wenn man Stellung beziehen will. Es wäre auch falsch, den Film als Dokumentarfilm zu sehen. Er ist Ausdruck meiner Ohnmacht.

Vielleicht wird Ihre Tochter den Film irgendwann auch sehen.

Ich hoffe es. Sie soll wissen, dass ich sie nicht im Stich gelassen habe.

Was wissen Sie denn noch von Ihrer Tochter?

Nichts. Eigentlich hätte ich das Recht darauf, alle drei Monate einen Bericht zu bekommen: Wie es ihr geht, wie sie in der Schule ist – plus ein aktuelles Foto. Aber meine Ex-Freundin hält sich auch daran nicht. Unterhalt darf ich zahlen, das ist ja selbstverständlich. Ich werde aber ein neues Verfahren anstreben, weil ich wenigstens dieses Recht auf Informationen durchsetzen will.

Sie wissen nicht mal, wie Ihre Tochter inzwischen aussieht?

Nein. Wenn ich an sie denke oder von ihr Träume, sehe ich das kleine Mädchen vor mir, das sie neben mir auf einem alten Foto ist. Da waren wir glücklich.

Interview: Christina Bylow, Marc Hairapetian und Mark Obert