..als wenn es „das Recht der Kinder auf beide Eltern“ in diesem Land geben würde, wo man durch Lügen ungestraft den Kindern den Vater nehmen darf. Aber ein Lichtblick für Kinder ist in Straßburg gesprochen worden:
n-tv meldet:
Urteil mit Wirkung
Lediger Vater diskriminiert
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland. Die Straßburger Richter geben einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft.
Unverheiratete Väter müssen das Sorgerecht erst zusammen mit der Mutter beantragen und sollten es auch tun. Ansonsten stehen sie fast rechtlos dar – nicht nur, wenn die Beziehung in die Brüche geht, sondern auch wenn die Mutter überraschend stirbt.Der Single-Vater sei von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, anders behandelt worden als die Mutter und als ein verheirateter Vater, hieß es in der Urteilsbegründung in Straßburg. Dies werteten die Straßburger Richter als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der 45-Jährige aus dem Kölner Raum hatte für die Mitsprache bei der Sorge für seine 14-jährige Tochter geklagt. Nach geltender Rechtslage können in Deutschland nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. Bei dieser Entscheidung ging es nicht um das Recht, das Kind zu sehen, das auch für nichteheliche Väter anerkannt ist.
Staat in der Pflicht
Nach dem Urteil muss der Gesetzgeber nach Einschätzung des Anwalts des Klägers unverzüglich handeln und eine Neuregelung schaffen. „Der Gesetzgeber muss die gerichtliche Möglichkeit schaffen, das Kindeswohl zu prüfen, wenn ein unverheirateter Vater ein gemeinsames Sorgerecht anstrebt“, sagte der Anwalt Georg Rixe. Das Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte „gibt unehelichen Vätern die Möglichkeit, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und stärkt auch das Recht der Kinder auf beide Eltern.“ Eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums steht noch aus.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet immer nur über Einzelfälle. Grundsätzlich gilt jedoch, das der Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen muss, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Allerdings bleibt es jetzt der deutschen Regierung überlassen, wie sie auf dieses Urteil reagiert. Die Parteien haben auch die Möglichkeit, den Fall vor die große Kammer des Gerichtshofes zu bringen. Gegen deren Entscheidung wäre dann keine Berufung mehr möglich.
Ob man nun dem „Müttereigentum“ endlich ein Ende bereitet?
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