Tag: 4. Oktober 2011

Austritt = Austritt??

Für den einen oder anderen vielleicht interessant …
Habe es heute bei n-tv gelesen…es heißt auf der Seite auszugsweise

In dem Rechtsstreit ging es um einen fast 30 Jahre zurückliegenden angeblichen Kirchenaustritt. Der katholisch getaufte seinerzeitige DDR-Bürger will ihn damals seinem Gemeinde-Seelsorger gegenüber erklärt haben, das zuständige Bistum bestreitet das jedoch bis heute. Deshalb weigert sich das Finanzamt, dem Mann – wie von ihm gefordert – die Kirchensteuer zu erlassen.
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Wer aus der Kirche austreten will, muss dazu nicht seinen Pfarrer aufsuchen. Je nach Bundesland sind dafür die Amtsgerichte oder die Standesämter zuständig. Dort gibt es vorgefertigte Austrittsformulare. Außer in Berlin und Bremen wird eine einmalige Gebühr berechnet, meistens zwischen zehn und 35 Euro. Die Austrittsbescheinigung sollte man auf jeden Fall gut aufbewahren, als Beweismittel, falls die Kirchensteuer später doch einmal vom Gehalt abgerechnet werden sollte.