Name darf genannt werden – Schlappe für Stasi-Spitzel

Die folgende Meldung hat mich richtig gefreut. Nicht etwa, weil ich meine, dass man sich an solchen Menschen rächen sollte – im Gegenteil! Nur das eben solche Mensche, die früher Menschen Leid zugefügt haben, sich noch heute hinter Masken verbergen, und teilweise noch heute in Einflussreichen Positionen sitzen und dort anderen das Leben zur Hölle machen, sollte ausreichen, um deren Namen auch öffentlich bekannt zu machen!

Ehemalige Stasi-Spitzel mit Spezialaufträgen haben nach einem Urteil kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität. Das Landgericht München I lehnte eine Klage des langjährigen Stasi-Spitzels Herbert Gräser aus Erfurt ab, der die Veröffentlichung seines Fotos und Namens auf der Webseite www.stasi-in-erfurt.de unterbinden wollte.

Gräser war laut Urteil 1981 vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) angeworben worden. 1989 war er sogar als IMB tätig – das Stasi-Kürzel für einen “Inoffiziellen Mitarbeiter zur Bearbeitung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen”. Damit war Gräser auch für “Zersetzung, Zerschlagung und Zurückdrängung” von Gegnern des SED- Regimes zuständig, wie es in der Gerichtsmitteilung hieß (Az:9O1277/09).

Vor diesem Hintergrund trete das Interesse des Klägers an der Anonymität hinter die allgemeine Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit zurück, urteilten die Richter. Gräser hatte den Münchner Joachim Heinrich verklagt, der auf seiner Webseite ein Foto aus dem Jahr 1989 veröffentlicht hat. Dabei ist Gräser als vermeintlicher Bürgerrechtler bei der Besetzung der Erfurter Stasi-Zentrale abgebildet. Im Bildtext nennt Heinrich sowohl Klar- als auch Decknamen des Ex-Spitzels.

Aufarbeitung historischer Themen hat Vorrang

Die Richter urteilten, dass die Aufarbeitung historischer Ereignisse “in nicht hinnehmbarem Maße” zurückgedrängt werde, wenn nicht voll umfänglich darüber berichtet werden dürfe. Im vorliegenden Fall sei es auch nicht so, dass die Person des Klägers für die historische Aufarbeitung irrelevant wäre. “Man darf das historische Foto also nicht nur zeigen, sondern auch sagen, wer und was darauf zu sehen ist”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Webseiten-Betreiber Heinrich wertete das Urteil als “Meilenstein gegen das Vergessen und für die Meinungsfreiheit bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Geschichte”.