„Das und das verspreche ich dir hundertprozentig“

Ein Fallstrick des Menschen ist es, vorschnell zu sprechen: Geheiligt! und nach den Gelübden zu überlegen.
Elberfelder 1871 – Sprüche 20,25

Eine Falle ist es für den Menschen, unbedacht zu rufen: Geweiht! – und erst nach dem Gelübde zu überlegen.
Die Philippson-Bibel – Sprüche 20:25

Es ist eine Falle für einen Mann, schnell etwas vom Eigenen zu weihen,
denn nach dem Geloben kommt (dann) das Bereuen.

Septuaginta Deutsch – Spr 20,25

Wer etwas vorschnell als gottgeweiht erklärt
und erst nachher sein Gelübde überdenkt,
hat sich damit selbst eine Falle gestellt.

das Buch – Spr 20:25

Wenn du Gott etwas versprichst und erst dann überlegst, wie du es erfüllen kannst, begibst du dich in eine ausweglose Falle.
Gute Nachricht Bibel 2018 – Sprüche 20:25

Noch nicht allzu lange her, da galt es unter Männern, dass jegliche Absprachen immer gehalten wurden! Heute gilt meist nur noch, was „schriftlich festgehalten und unterschrieben wurde“ – und auch das ist oft nur bis zum „Widerruf“!

Aber nach Hintertüren wurde auch schon in den 1960igern gesucht – hier ein Beispiel:

Fragen von Lesern

● Muß ein Christ jedes Gelübde, das er Gott vor seinem Hingabegelübde abgelegt hat, halten? — R. J., USA.
Ein Gelübde sollte man nicht leichtnehmen. Das geht auch aus der Bibel hervor. In Prediger 5:4-6 lesen wir: „Wenn du Gott ein Gelübde tust, so säume nicht, es zu bezahlen; denn er hat kein Gefallen an den Toren. Was du gelobst, bezahle. Besser, daß du nicht gelobst, als daß du gelobst und nicht bezahlst. Gestatte deinem Munde nicht, daß er dein Fleisch sündigen mache; und sprich nicht vor dem Boten Gottes [vor dem Engel, Lu], es sei ein Versehen gewesen.“
Wenn jemand Gott etwas feierlich gelobt, dann tut er es freiwillig, nicht unter Zwang. Er sollte deshalb auch bereit sein, das Gelübde zu halten. Da ein Gelübde etwas so Schwerwiegendes ist, empfiehlt uns die Bibel, gut zu überlegen, wozu wir uns verpflichten, bevor wir etwas geloben. In Sprüche 20:25 heißt es: „Ein Fallstrick des Menschen ist es, vorschnell zu sprechen: Geheiligt! und [erst] nach den Gelübden zu überlegen.“ Man sollte also Gott nicht leichtfertig ein Gelübde ablegen, aus einer plötzlichen Gefühlswallung oder einer augenblicklichen Begeisterung heraus, sondern sollte sich vorher Gedanken darüber machen.
Das Ehegelübde ist hierfür ein gutes Beispiel. Angenommen, jemand entschließt sich zu heiraten. Er tritt freiwillig in den Ehestand. Er sollte sich die Sache vorher gründlich überlegen und sich mit den Pflichten vertraut machen, die die Ehe für ihn mit sich bringt. Wenn er dann seinem Ehegefährten vor Gott und vor menschlichen Zeugen Treue gelobt, sollte er dieses Gelübde auch halten. (Matthäus 19:4-6) Ganz gleich, wer die Trauung vornimmt, so ist das Gelübde, sofern die Ehe rechtmäßig geschlossen wird, für den Betreffenden bindend und bleibt für ihn auch bindend, selbst wenn er ein Christ wird und sich Gott hingibt.
Ein Christ mag Gott jedoch schon vor seinem Hingabegelübde etwas Bestimmtes gelobt haben. Er brachte dadurch mehr zum Ausdruck als nur einen Wunsch oder einen Plan, den er bei sich gefaßt oder über den er mit einem Freund gesprochen hatte; es war ein feierliches Gelübde, das er Gott abgelegt hatte. Niemand hatte ihn zu diesem Gelübde gezwungen. Nun möchte er jedoch davon befreit werden. Er mag jemand anders fragen, ob dieses Gelübde für ihn bindend sei. Er sollte sich jedoch darüber klar sein, daß jemand anders die Verpflichtung, die er durch das Gelübde, das er Gott damals feierlich ablegte, auf sich genommen hat, nicht übernehmen kann. Das Gelübde besteht ausschließlich zwischen ihm und Jehova Gott. — Römer 14:4.

Wachtturm 1.Mai 1966

Schon „witzig“, zwischen rechtmäßig und unrechtmäßig zu unterscheiden – um damit jedem, der aus dem Versprechen „raus will“ eine Hintertür zu öffnen! Steht in Sprüche irgendwo etwas von „rechtmäßig oder unrechtmäßig“???


Unter Gelübde versteht man die Selbstverpflichtung zu einer meist kultischen Handlung vor einer Gottheit. Es stellt eine freiwillige religiöse Handlung dar, die durch Notsituationen hervorgerufen sein oder allein der Verherrlichung der Gottheit dienen kann.
Gelübde werden von einzelnen Frauen und Männern und von Gruppen (Num 21,2; 1 Sam 14,24) abgelegt. Ursprünglicher Kontext sind wohl Notsituationen: Reisen in die Fremde in Gen 28,20–22 und 2 Sam 15,7ff., Kinderlosigkeit in 1 Sam 1,11, Krieg in Num 21,1–3 und Ri 11,30f. Jiftachs Gelübde (Ri 11,29–40), das die Opferung seiner Tochter zur Folge hat, wird dabei durch den Erzählverlauf deutlich kritisiert.
Im Bundesbuch (Ex 20,22–23,33) finden Gelübde noch keine Erwähnung, während sie in der späten priesterlichen Gesetzgebung sehr ausführlich behandelt sind. Gegenstand eines Gelübdes ist dann in der Regel die Darbringung einer Opfergabe (Lev 22,18–23; Jer 44,25) und / oder das Verrichten von Gebeten (Ps 56,13f.; 116,17–19). Nach deuteronomischer und priesterlicher Vorstellung sind die entsprechenden Opfergaben am Heiligtum darzubringen (Dtn 12,6.11.17.26), nachexilisch ist auch die Ablösung der aus einem Gelübde entstandenen Verpflichtung durch einen Geldbetrag möglich (Lev 27,1–8). Der Geldbetrag orientiert sich dabei am Alter und am Geschlecht der Person. Das Geschlecht der Person ist in Num 30 auch für die Gültigkeit des Gelübdes zentral. Während in Dtn 23,22–24 für alle Personen auf die Einhaltung der Gelübde gedrängt wird, geschieht dies in Num 30,3 nur für die Männer. Die Gültigkeit des Gelübdes einer Frau hängt dagegen von der Zustimmung des Vaters bzw. des Ehemannes ab. Nur eine verwitwete oder geschiedene Frau kann eigenverantwortlich Gelübde ablegen (Num 30,10).
Das Alte Testament kennt darüber hinaus auch Entsagungs-Gelübde (Ps 132,2–5; Num 30,14; 1 Sam 14,24), besonders hervorzuheben ist das Nasiräat. Das lebenslange Nasiräat verpflichtet die Person, sich das Haupthaar nicht zu scheren und sich von Wein und Bier fernzuhalten (Ri 13,5). Im zeitlich befristeten Nasiräat, das sowohl Frauen als auch Männer eingehen können, kommt das Verbot einen Leichnam zu berühren hinzu (Num 6,1–21).
Die Haltung des Neuen Testamentes gegenüber dem Gelübde ist ambivalent und entspricht der des zeitgenössischen Judentums. Einem verbreiteten Bedürfnis, mittels Gelübden einem Vorhaben oder Wunsch Nachdruck zu verleihen, stehen Warnungen vor unbedachten Selbstverpflichtungen gegenüber (vgl. Spr 20,25; Koh 5,4). Ein Beispiel hierfür im Neuen Testament ist der mit einer Selbstverfluchung (➚Segen / Fluch) bekräftigte Schwur der Verfolger des Paulus, sich bis zu seinem Tod der Nahrung zu enthalten (Apg 23,14.21). Im rabbinischen Schrifttum nehmen Erörterungen über die Ungültigkeit von Gelübden und deren Auflösung breiten Raum ein (vgl. bNed).

Häusl_Ostmeyer – Sozialgeschichtliches Wörterbuch zur Bibel

»Eine Falle für den Menschen ist es, vorschnell zu sagen: Geheiligt! – und erst nach den Gelübden zu überlegen.« Es ist gefährlich, etwas dem Herrn zu weihen und es hinterher wieder zu bereuen. Ehe jemand ein Gelübde ablegt, sollte er sicher sein, dass er es erfüllen kann und auch wirklich die Absicht dazu hat.

MacDonald – Kommentar zum Alten Testament

Gelübde waren Ausdruck der altisraelitischen Frömmigkeit. Sie wurden oft im Zusammenhang mit Opfern abgelegt (7,14), aber auch bei anderen Gelegenheiten. Offensichtlich bestand die Gefahr, übereilt und unbedacht etwas zu geloben und Gott zu weihen. Beispielsweise deklariert der Herr das »Korban« aus Mk 7,11 als Gesetzesübertretung. Ein anderes erschreckendes Beispiel ist die Verschwörung von Apg 21,24.
Die zweite Spruchhälfte erklärt nun, warum das voreilige Geloben eine Falle ist. Wenn der erhebende Augenblick der Gottesnähe oder die Gefahr vorüber ist, überlegt man sich das Gelübde erst richtig und möchte es am liebsten oder muß es widerrufen. Das wäre aber Übertretung des Gebotes. In welch eine furchtbare Lage solch ein unüberlegtes Gelübde führen kann, sehen wir am Beispiel des Jephthae. Auch im Bereich innerlichster Frömmigkeit hat also die Wahrheit, die alles wohl durchdenkt, ihren Wirkungsbereich.

Dietrich – Wuppertaler Studienbibel

Haben wir verstanden, dass »des Mannes Schritte« »von Jahwe« abhängen (siehe 16,9), und haben wir erkannt, dass wir den guten Weg von uns aus weder verstehen noch aus eigenem Verstand und Vermögen gehen können (siehe Jer 10,23), werden wir nicht »vorschnell« handeln, sondern geduldig darauf warten, dass der Herr uns lehrt und uns führt. Sprechen wir bei einer Entscheidung zu schnell: »Geheiligt!«, und bilden wir uns ein, wir hätten gewählt, was Gott gefällt, und haben wir dazu noch dem Herrn versprochen, wir würden den eingeschlagenen Weg zu Ende gehen, und fragen uns erst »nach den Gelübden«, ob der Weg ihm wirklich gefalle und ob er selbst unsere Schritte führe, werden wir am Ende des Weges von verspäteter Reue geplagt werden. Dann hilft es gar nicht mehr zu »überlegen«; vielmehr macht man sich mit Selbstvorwürfen die Seele nur umso bitterer.
Darum ist weise, wer sich dem allein weisen, dem ewigen König unterwirft. Denn der worfelt die Gottlosen (V. 8), d. h., er scheidet im Gericht zwischen unheilig und heilig. Indem er das »Dreschrad über sie [führt]«, wird der Weizen von der Fruchthülle, wird das Heilige vom Unheiligen getrennt. Gott hat dem Menschen den »Geist«, nǝšâmâh (wie in Hi 27,3; Jes 2,22), gegeben, und indem er mit seinem Wort den Menschengeist lehrt, »durchforscht« dieser »alle Kammern des Leibes«. So leuchtet Gott selbst durch den Geist des Menschen das Innere des Menschen aus. Und wer weise ist, lässt Gott dieses Werk an ihm tun; er bittet den Herrn sogar darum, dass er sein Inneres erforschen möge, ob er nicht böse Gedanken hege und nicht einen bösen Weg eingeschlagen habe (Ps 139,23–24).

Benedikt Peters – Das Buch der Sprüche