Unterschiedliche Sicht der Banken

Seit einigen Wochen gibt es ja vom Gesetzgeber aus, das sogenannte P-Konto. Auf einigen Webseiten werden die Kosten nebeneinandergestellt. Da kommt die Sparkasse ganz gut weg, da sie das P-Konto ohne weitere Zusatzkosten anbietet. Aber die Leistung die ich dafür erhalte ist mehr als Mangelhaft! Auf Nachfrage erhielt ich als Antwort (am 26.Juli, auszugsweise):

„Für Guthaben auf dem Konto werden wir für die Dauer einer bestehenden Pfändung den gesetzlichen Pfändungsschutz berücksichtigen.Auch bei einem P-Konto sind Barauszahlungen und die Erteilung von Überweisungsaufträgen grundsätzlich nur in Ihrem betreuenden Privatkundencenter möglich. Weiterhin werden im Rahmen des verfügbaren Guthabens Lastschriften eingelöst.
Verfügungen am Geldautomat sind zur Zeit noch nicht möglich.“

Meiner Meinung nach ist das NICHT das, was der Gesetzgeber meinte!

Nun waren wir heute bei der Deutschen Bank. Da kostet das P-Konto monatlich Gebühren ABER dafür gibt es auch den Service, dass ich an allen Geldautomaten und online im Rahmen des Pfändungsschutzes VOLL über mein Konto verfügen kann! Also Barabhebungen und überwisungen sind ohne diskreminierende Schaltergespräche möglich!
Ob sich dieses gute Beispiel rumspricht und die Sparkasse nachziehen wird?

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