Schlagwort: Gericht

Wenn der Pilot einen Fehler macht

…dann gibt es häufig eine Nachricht, wie viele Menschen gestorben sind. Aber wer hat „Achtung“ vor einem Piloten?
Andere Menschen verlangen „Achtung“ und stellen sich oft auf Gottes Platz – und machen ungestraft Fehler!?!

Diese Meldung kam gerade auf n-tv. Nicht nur Lesenswert sondern vom Inhalt auch selbst so erlebt.

„Genügend eigene Sachkunde“
Justizskandale und ihre Ursachen
Es passiert immer wieder, dass unschuldige Menschen verurteilt werden und ins Gefängnis gehen. Die dort verlorenen Jahre können nicht mehr aufgeholt werden. Aber wie kann es dazu kommen, dass Menschen zu Unrecht verurteilt werden?

Für Sabine Rückert ist es erschreckend leicht, im Gefängnis zu landen. Und zwar als Unschuldige, als Opfer eines Justizirrtums. „Das sind keine bedauerlichen Einzelfälle, sondern das ist ein richtiges Problem“, ist die Gerichtsreporterin der Wochenzeitung „Die Zeit“ überzeugt. Zig verlorene Jahre hinter Gittern können die Folge sein, der berufliche und soziale Ruin. Doch wie kommt es zu solchen Fehlurteilen – und wie könnten sie verhindert werden?

Die Justiz kann sich irren, natürlich. Alles andere wäre eine „geradezu naive Vorstellung“, sagte der Kieler Psychologie-Professor und Gutachter Günter Köhnken bei der Rechtspsychologie-Tagung „Auf der Suche nach der Wahrheit“ im hessischen Gießen. Bei den Ursachen für Fehlurteile wisse er gar nicht, „wo ich anfangen und wo ich aufhören soll“. Dass sich manche Gerichte sogar bei psychologischen Beurteilungen – etwa zur Frage, wie zuverlässig die Aussage eines Augenzeugen ist – „genügend eigene Sachkunde“ attestieren, hält Köhnken für ein riesiges Manko. Und wundert sich zudem, „mit welcher fast grenzenloser Naivität falsche Geständnisse verwendet werden“.

Akribisch arbeiten – fast unmöglich
Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Christoph Gebhardt, macht einerseits Mängel beim juristischen Wissen für Justizirrtümer verantwortlich: „Da kennt jemand das Recht nicht.“ Das reiche von „leichter Fahrlässigkeit“, wie Gebhardt im Juristenjargon sagt, bis hin zum „bedingten Vorsatz“ – dass nämlich Akten einfach nicht gelesen werden. Dazu komme das Problem der „unzureichenden Sachaufklärung“: Die Ermittler ordneten Erkenntnisse häufig schlicht in ihr – frühes – Bild von der Tat ein. „Dagegen hilft nur, akribisch am Sachverhalt zu arbeiten“, sagt Gebhardt.

Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Klaus Pförtner sieht vor allem die „Berge von Arbeit“ in der Justiz als Hauptschuldigen. Die „unmöglichen Zustände in der Strafjustiz“ ließen es gar nicht zu, „akribisch jede Akte zu bearbeiten“. Und auch die öffentliche Meinung spiele eine Rolle: „Der Stammtisch erwartet keinen Freispruch, sondern dass ein Richter zupackt.“

Opferaussagen oberflächlich behandelt
Doch selbst innerhalb der Justiz scheint das Thema umstritten – abhängig von der Rolle der Beteiligten. Als Pförtner betont, dass es seiner Meinung nach „gar nicht so sehr viele“ Justizirrtümer gebe, kommt es prompt zu einer heftigen Auseinandersetzung mit dem Hamburger Verteidiger Johann Schwenn. Wie Pförtner diese Behauptung belegen wolle?, poltert der Anwalt. Schließlich würden in Deutschland Jahr für Jahr etwa 90 für falsch erkannte Urteile aufgehoben. Als Verteidiger beklagt Schwenn vielmehr eine Art „Coaching“ von Opfern, um vor Gericht glaubwürdiger zu wirken, als Gefahr bei der Wahrheitsfindung.

Auch die Journalistin Rückert kritisiert die Beurteilung von Opferaussagen als „häufig sehr oberflächlich“. Den wahren Motiven gingen oft weder Psychologen noch Juristen auf den Grund: „Ich habe immer wieder erlebt, dass unter der offensichtlichen Motivlage eine ganz andere lag.“ Nach der Recherche für ihr Buch „Unrecht im Namen des Volkes: Ein Justizirrtum und seine Folgen“ sei sie überzeugt, dass es Fehlurteile vor allem bei Sexualstraftaten gebe und bei Prozessen, in denen Aussage gegen Aussage stehe.

Der Gießener Psychologie-Professor Siegfried Sporer hält generell mehr Skepsis bei Aussagen in Gerichtsverfahren für angebracht: „Wir glauben Aussagen zu viel, ob irrtümlichen oder gelogenen.“ Doch trotz aller Kritik: Wenn er je Verdächtiger wäre, betonte Sporer, dann lieber im deutschen Rechtssystem als im amerikanischen. „In den USA kann doch relativ viel schiefgehen.“

Julia Ranniko, dpa

Nun – dann doch lieber einen barmherzigen und gerechten Richter – wenn möglich einen himmlischen, der sich auch seiner Taten bewußt ist!

wann wird der Gesetzgeber mal wach?

Wann werden diejenigen die die Gesetze machen wach, und stellen fest, dass sie mit den jetztigen Gesetzesstand den jugendlichen Mädels eine Macht in die Hand gegeben haben, die diese zum Teil schamlos ausnutzen?
Wer heute seine ersten sexuellen Erfahrungen gesammelt hat, hat kein Problem mehr, seine Eltern bzw. seinen Vater wegen sexuellen Übergriffen anzuzeigen. Beweise sind nicht nötig. Es reicht einen sogenannten Gutachter ausführlich erzählen zu können. Um so mehr Einzelheiten, desto besser ;-( Kann ruhig Blödsinn sein – hauptsache der Gutachter glaubt es. Der Richter wird dem Gutachter glauben, egal wie dünn – und der Vater geht ins Gefängnis! Wenn er das zugibt, was er nicht getan hat, kann er mit „Milde“ rechnen, wenn er bei der Wahrheit bleibt, und sagt, dass er unschuldig ist, wird es sicher etwas länger. Da weder Gutachter noch Richter für ihren Blödsinn je zur Rechenschaft gezogen werden, macht diesen charakterlosen Menschen diese „Arbeit“ richtig Spaß. Wie sagte mir vor kurzem ein Gutachter – sinngemäß: „ein Teil der Männer werden ja vor Gericht überführt, und geben dann ja ihre Schuld vor Gericht zu. Ob die, die es nicht zugeben nun unschuldig verurteilt werden oder schuldig sind, liegt ja nicht in meiner Hand.“ So einfach ist das also.

So auch der Zeitungsartikel von gestern:

Bericht aus „Der Welt“

Deutschland
Familienvater sitzt zwei Jahre unschuldig hinter Gittern

Ein 55 Jahre alter Familienvater aus dem Kreis Konstanz ist vom Landgericht freigesprochen worden, nachdem ihn seine Tochter vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs befreit hat. In dem Wiederaufnahmeverfahren hatte die heute 21 Jahre alte Tochter ihre damalige Aussage zurückgezogen. Sie habe den sexuellen Missbrauch nur erfunden, sagte ein Gerichtssprecher. Der Vater war wegen des Vorfalls, den es gar nicht gab, 2003 verurteilt worden und hatte zwei Jahre im Gefängnis gesessen. Nun droht der Tochter ein Strafverfahren wegen Falschaussage.

Die B.Z. berichtet vom selben Fall:

Falscher Sex-Vorwurf: Mann zwei Jahre unschuldig in Haft

27. Mai 2009 15.30 Uhr, Jochen Gößmann

Zwei Jahre saß er unschuldig im Gefängnis. Jetzt ist ein Schreiner (55) aus dem Schwarzwald wieder frei. Er war von seiner Tochter des sexuellen Missbrauchs bezichtigt worden.
Das Landgericht Konstanz hatte den Mann 2003 zu drei Jahren verurteilt. Die Richter stützten sich im Wesentlichen auf die Aussage der damals 14-jährigen Tochter. Ihr Vater soll sie 1997, im Alter von neun Jahren, im Urlaub in Spanien sexuell missbraucht haben.Jetzt jedoch zog die Tochter ihre Aussage zurück: „Ich habe meinen Vater belastet“, sagte sie, „weil ich nach der Scheidung der Eltern die Wochenenden nicht bei ihm verbringen wollte.“ Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt, um eine noch längere Haft zu vermeiden.Das Gericht sprach dem Schreiner für die zwei Jahre Gefängnis elf Euro Entschädigung pro Tag zu. Die Tochter erwartet wegen Falschaussage ein Verfahren vor dem Jugendgericht.

Na da hat der Mann wohl Glück gehabt, dass sich seine Tochter nun entschlossen hat, doch mal die Wahrheit zu sagen? Hallo? Was läuft da verkehrt? Warum laufen die wirklichen Kinderschänder draußen rum? Warum hat man die Pädophielennetzwerke im Internet noch immer nicht komplett ausgehoben, sondern plant nur die „sichtbare Sperrung der Angebotsseite“? Und warum haben unschuldig angeklagte Väter keine Chance vor Gericht, da eine zweite Instanz vom Gesetzgeber eingespart wurde, und somit ein einzelner Richter seine Allmacht ausspielen kann?

Glückwunsch an den oben genannten Vater – und das ihm der ungerechtfertigte Vorwurf und die Monate im Knast nicht völlig aufgefressen haben. Mein Mitgefühl an diesen und all die anderen Opfer dieser Lügenbrut, die heute gegen ihre eigenen Eltern aufsteht!

Name darf genannt werden – Schlappe für Stasi-Spitzel

Die folgende Meldung hat mich richtig gefreut. Nicht etwa, weil ich meine, dass man sich an solchen Menschen rächen sollte – im Gegenteil! Nur das eben solche Mensche, die früher Menschen Leid zugefügt haben, sich noch heute hinter Masken verbergen, und teilweise noch heute in Einflussreichen Positionen sitzen und dort anderen das Leben zur Hölle machen, sollte ausreichen, um deren Namen auch öffentlich bekannt zu machen!

Ehemalige Stasi-Spitzel mit Spezialaufträgen haben nach einem Urteil kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität. Das Landgericht München I lehnte eine Klage des langjährigen Stasi-Spitzels Herbert Gräser aus Erfurt ab, der die Veröffentlichung seines Fotos und Namens auf der Webseite www.stasi-in-erfurt.de unterbinden wollte.

Gräser war laut Urteil 1981 vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) angeworben worden. 1989 war er sogar als IMB tätig – das Stasi-Kürzel für einen “Inoffiziellen Mitarbeiter zur Bearbeitung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen”. Damit war Gräser auch für “Zersetzung, Zerschlagung und Zurückdrängung” von Gegnern des SED- Regimes zuständig, wie es in der Gerichtsmitteilung hieß (Az:9O1277/09).

Vor diesem Hintergrund trete das Interesse des Klägers an der Anonymität hinter die allgemeine Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit zurück, urteilten die Richter. Gräser hatte den Münchner Joachim Heinrich verklagt, der auf seiner Webseite ein Foto aus dem Jahr 1989 veröffentlicht hat. Dabei ist Gräser als vermeintlicher Bürgerrechtler bei der Besetzung der Erfurter Stasi-Zentrale abgebildet. Im Bildtext nennt Heinrich sowohl Klar- als auch Decknamen des Ex-Spitzels.

Aufarbeitung historischer Themen hat Vorrang

Die Richter urteilten, dass die Aufarbeitung historischer Ereignisse “in nicht hinnehmbarem Maße” zurückgedrängt werde, wenn nicht voll umfänglich darüber berichtet werden dürfe. Im vorliegenden Fall sei es auch nicht so, dass die Person des Klägers für die historische Aufarbeitung irrelevant wäre. “Man darf das historische Foto also nicht nur zeigen, sondern auch sagen, wer und was darauf zu sehen ist”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Webseiten-Betreiber Heinrich wertete das Urteil als “Meilenstein gegen das Vergessen und für die Meinungsfreiheit bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Geschichte”.