Autor: Thomas

Was ziehe ich nur an?

Wie oft ist die Frage, was man anzieht?
Was möchte ich darstellen`?

Folgender Artikel erschien gestern in der „Berliner Zeitung„:

Beim lesen also die Frage: wie kleide ich mich? Und wann ist es angebracht, die Regeln zu beachten?

Dresscode kennt kein Hitzefrei
Es herrschen immer noch Kleiderregeln im Büro – das sagen Stilberater der alten Schule
Kirsten Niemann

Sobald das Thermometer in die Höhe klettert, wechseln die Berliner gerne zu lässiger Kleidung. Doch der berufliche Dresscode bleibt selbst bei hochsommerlichen Temperaturen rigide. Zumindest in vielen konservativen Branchen, in großen Unternehmen, Banken, Sparkassen und Kanzleien.

Darf eine Frau bei 30 Grad auf Strümpfe verzichten? Das ist die erste Frage, die Jan Schaumann seinen Seminarteilnehmern stellt -und die immer falsch beantwortet wird. Schaumann ist ein Stiltrainer der alten Schule, der strenge Mann gibt die Antwort selbst: „Nein, niemals“. Für Männer in kurzärmeligen Hemden oder kurzen Hosen zeigt der Stilberater ebensowenig Verständnis. „Wer sich nicht seriös kleidet, muss härter arbeiten, um als kompetent wahrgenommen zu werden. Warum sollte man sich das antun?“

Nur im eigenen Büro dürfen Männer Sakko und Krawatte an den Haken hängen und die Ärmel hochkrempeln, sagt Schaumann. Sobald sich Kundenbesuch ankündige, sollte beides schnell wieder zur Hand sein. Zudem gilt: Je höher der Mitarbeiter in der Hierarchie steht, desto formvollendeter sollte er gekleidet sein. Auf der Ebene der Geschäftsleitung erwartet der Kunde ein Jackett bei Männern und bei Frauen einen Blazer -Punkt. Der Rock muss das Knie bedecken. Sind an den Beinen klebende Nylons unangenehm, tragen Frauen eben Sommerhosen.

Die Dekolletéfrage

Männer haben es einfacher als Frauen, weil über den Dresscode Einigkeit herrscht: ….

Bei vielen jüngeren Männern hat sich jedoch eine gewisse Nonchalance durchgesetzt: Sie tragen keine Krawatte, der oberste Hemdknopf des Businesshemdes ist geöffnet. „Das geht in Ordnung“, meint Fenner. Die Mode lockert den Uniformzwang auch in Unternehmen. Mitarbeiter ohne Kundenkontakt genießen hier und dort sogar eine Art Narrenfreiheit. Aber ist das alles ansehnlich, was so über die Büroflure schlurft? Kurze Hosen und Sandalen? „Niemals“, sagt Fenner, „nicht einmal in der Freizeit trägt der feine Herr so etwas -allenfalls am Strand.“ Auch Frauen sollten Fenner zufolge Zugeständnisse machen: „Nackte Zehen sind Privatsache -egal ob sie lackiert sind oder nicht.“

In der Minirockfrage gilt die Faustregel der Personalchefs: Der Rock darf maximal eine Hand breit über dem Knie enden. ….

….

Was werden WIR also anziehen?
Sehen wir uns als „Botschafter“? oder eher als Badegast?

Rumpelstilzchens Klone

„Heute lebe ich, morgen nehm ich,
übermorgen hol ich dem Vater sein Kind;
ach, wie gut dass niemand weiß,
dass ich Rumpelstilzchen heiß!“

Schade, das sich diese Rumpelstilzchen wohl unzählige male geklont hat, und dabei weiblich geworden zu sein scheint….

Nun fallen die Masken: Kannst du dich noch erinnern, dass in dem Interview hier die eine Seite „ganz frech behauptet hat“:

Herr Wolfsperger, manche Leser werden monieren, dass Ihre Ex-Freundin hier nicht zu Wort kommt. Wir vertrauen auf die uns bekannten Gutachten, die Ihre Version stützen. In Ihrem Film wird auch keine der Ex-Frauen gehört.

Weil keine der Frauen sich äußern wollte.

scheinbar entsprach das nicht ganz der Wahrheit 😉 denn heute war in einigen Zeitungen zu lesen:

Dem „Entsorten Vater“ droht das Kino-Aus

Dem Film „Der entsorgte Vater“ von Douglas Wolfsperger droht das Aus. Wolffspergers ehemalige Lebensgefährtin soll gegen die Verwendung eines 8 Jahre alten Fotos im Film, das den Filmemacher und seine Tochter zeigt, eine Einstweilige Verfügung erwirkt haben. Der Film dokumentiert das Schicksal von fünf Vätern – einer davon Wolfsperger – denen der Zugang zu ihren Kindern von Gerichten untersagt wurde.. dpa

Nun sind die Masken gefallen: wie so oft zeigen Frauen heute, was es heißt Macht zu haben und andere zu vernichten
Leider nehmen diese „Rumpelstilzchen“ keine Rücksicht auf ihre Kinder, die sie damit innerlich zerstören.

Werbung auf eine andere Art

Da die Zeitungen SEHR spät kamen -schließlich sollten die Leser eine aktuelle Ausgabe erhalten, konnte ich endlich mal ein Foto von einem Auto machen, dass seit einigen Tagen auf meiner Tour steht. ich finde die Werbefläche wirklich angenehm fürs Auge 😉

Auto Werbung

Die Zeitungen kamen erst gegen 5 Uhr, da die Meldung von Michael Jackson s Tod zu einer Druckunterbrechung geführt hatte.

na, ob wir dann mal wieder eine Reise machen können?

das klingt ja wirklich interessant

Neues Angebot der Bahn

Das Ticket gilt – wie das Schöne-Wochenende-Ticket – ausschließlich in Regionalzügen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Bahn dehnt das Prinzip des Wochenend-Tickets künftig auf alle Tage der Woche aus. Ab dem 1. August können Bahnfahrer mit einem neuen Ticket von Montag bis Freitag jeweils durch ganz Deutschland fahren. Das Quer-Durchs-Land-Ticket soll 34 Euro kosten. Der Fahrschein gilt zunächst für einen Reisenden, pro Mitfahrer werden dann nochmals fünf Euro fällig, womit das Ticket für eine fünfköpfige Reisegruppe insgesamt 54 Euro kosten würde.

Der Preis gilt für den Kauf an Fahrkarten-Automaten und im Internet, per Telefon oder in den Reisezentren der Bahn kostet das Ticket zwei Euro mehr. Bisher bietet die Bahn das sogenannte Schöne-Wochenend-Ticket an, mit dem Reisende am Samstag oder am Sonntag im Nahverkehr durch ganz Deutschland fahren können. Das Ticket kostet 37 Euro, bis zu vier Personen fahren aber gratis mit.

Für alle Wochentage bietet die Bahn die Länder-Tickets an. Sie gelten nur für bestimmte Bundesländer oder Regionen und kosten zwischen 26 und 30 Euro Euro. Allerdings sind auch hier bis zu vier Mitreisende gratis. Das Schöne-Wochenende-Ticket bietet die Bahn seit 1995 an, das erste Länder-Ticket gab es 1997. Über die Jahre wurden die Konditionen immer wieder verändert, das erste Wochenend-Ticket kostete einst für fünf Personen ein ganzes Wochenende lang 15 D-Mark.

AFP

Wer hat Recht?

Wissenschaftler gegen Wissenschaftler?!?

Les bitte beide Artikel, und sag dann WER von den beiden Recht hat 😉

1.Artikel von wissenschaft.de

11.06.2009 – Hirnforschung
Was Krebs mit dem Gehirn zu tun hat

Neue These: Mehr Hirnzellen und mehr bösartige Erkrankungen könnten über das Zellselbstmordprogramm gekoppelt sein

Die hohe Anfälligkeit für Krebs ist möglicherweise der Preis, den Menschen für ihr überdurchschnittlich großes Gehirn bezahlen. Das glauben US-Forscher, nachdem sie die Aktivität verschiedener Gene bei Mensch und Schimpanse verglichen haben. Ihre These: Die Selbstzerstörungsmaschinerie der Körperzellen funktioniert beim Menschen weniger effizient als beim Schimpansen. Dadurch konnte sein Gehirn zwar besser wachsen und mehr Vernetzungen bilden, er schafft es aber auch deutlich weniger gut, entartete Krebszellen rechtzeitig zu beseitigen. Wie jede Hypothese sei allerdings auch diese nur sehr schwer konkret zu beweisen, schreiben John McDonald vom Georgia Institute of Technology in Atlanta und seine Kollegen.

Die Gene von Mensch und Schimpanse stimmen zwar bis auf einen kleinen Bruchteil überein, dennoch gibt es eine Reihe von mehr oder weniger offensichtlichen Unterschieden zwischen ihnen. Einer der weniger auffälligen, jedoch sicherlich interessantesten ist dabei die unterschiedliche Anfälligkeit für Krebs: Schimpansen leiden deutlich seltener unter bösartigen Erkrankungen als Menschen, warum ist bislang unbekannt. Zu den augenscheinlichsten Unterschieden zwischen Mensch und Schimpanse gehört dagegen die unterschiedliche Gehirngröße – und genau die ist möglicherweise Teil der Erklärung für die Krebshäufigkeit, legt nun die Studie von McDonald und seinen Kollegen nahe.

Darin hatten die Forscher verglichen, welche Gene in Gehirngewebe von Mensch und Schimpanse wie stark aktiv waren. Das Ergebnis: Die Aktivität unterschied sich vor allem in den Erbgutbereichen, die für die Steuerung des sogenannten programmierten Zelltodes, auch Apoptose genannt, zuständig sind. Dieses Selbstzerstörungsprogramm dient unter anderem dazu, alte Zellen zu beseitigen, um sie durch neue ersetzen zu können, zum Abbau nur zeitweilig benötigter Gewebeteile wie etwa der Fruchtblase nach einer Schwangerschaft oder auch der Zerstörung krankhafter oder entarteter Zellen. Beim Menschen, entdeckten die Forscher, war das System messbar weniger effizient als beim Schimpansen – und zwar nicht nur im Gehirn, sondern auch in anderen Organen wie den Hoden, dem Herz, der Niere und der Leber.

Vermutlich habe sich irgendwann im Lauf der menschlichen Evolution ein reduziertes Selbstzerstörungsprogramm bei den Hirnzellen als positiv erwiesen: Es starben weniger Zellen, so dass die Kapazität des Gehirns zunahm. Gleichzeitig sank damit jedoch auch die Fähigkeit des Körpers, unerwünschte Zellen zu beseitigen, was schließlich zu der erhöhten Krebsanfälligkeit führte. Beim Schimpansen hingegen scheint es diese Reduktion in der Selbstzerstörungseffizienz nicht gegeben zu haben – und damit auch nicht das überdurchschnittliche Hirnwachstum.

John McDonald (Georgia Institute of Technology in Atlanta) et al.: Medical Hypotheses, Online-Vorabveröffentlichung, doi: 10.1016/j.mehy.2009.03.035
ddp/wissenschaft.de – Ilka Lehnen-Beyel

und nun die Meldung von n-tv

Mittwoch, 24. Juni 2009
Krebs unter Tieren
Bedrohung nimmt zu

Bösartige Tumore sind unter Tieren in freier Wildbahn, ob im Dschungel, der Wüste, dem Wald oder unter Wasser, ebenso verbreitet wie beim Menschen. Krebs ist beim Menschen für rund 20 Prozent aller Todesfälle verantwortlich. Bei etlichen Tierarten liegt der Anteil genauso hoch.

Bei anderen wie dem Beluga-Wal in der Mündung des kanadischen St. Lorenz-Stroms oder dem Tasmanischen Teufel, einem fleischfressenden Beuteltier in Australien, sogar noch weit darüber hinaus. Das geht aus einer Bestandsaufnahme von zwei US-Forscherinnen der Wildlife Conservation Society in New York, Denise McAloose und Alisa Newton, hervor, die in der Fachzeitschrift „Nature Reviews Cancer“ ist.
Einfache Übertragung möglich

In den meisten Fällen sind nach Auskunft der Forscher Umweltgifte und Viren Schuld am Krebstod im Tierreich. Darüber hinaus gibt es einen Erkrankungsweg, der bei Menschen so nicht vorkommt: Die einfache Übertragung von Krebszellen von einem Tier zum anderen. Freilebende Hunde, speziell in tropischen und subtropischen Zonen, „infizieren“ sich etwa beim Geschlechtsverkehr oder Lecken der Geschlechtsteile gegenseitig mit einem als CTVS (Canine transmissible veneral sarcoma) bekannten Krebsleiden.

Dem Bericht zufolge nimmt die Zunahme der Krebsfälle bei einigen Arten und in etlichen Regionen, so bei Fischen in den Küstengewässern von Florida, der Karibik und Hawaii alarmierende Ausmaße an. In manchen Fällen wie dem Tasmanischen Teufel seien Arten durch das hohe Krebsvorkommen sogar vom Aussterben bedroht, heißt es in dem Journal.

Die beiden Forscherinnen glauben jedoch, dass eine intensive Überwachung und die Suche nach den Auslösern des Krebsgeschehens die Gefahr in manchen Fällen beseitigen kann. Darüber hinaus dürften die Erkenntnisse über Krebserreger in der Tierwelt auch das Verständnis von Krebs beim Menschen fördern.

dpa

traurige Verhältnisse in Russland

auf der Website der Zeugen Jehovas erschien folgende Presse-Meldung

Alarming consequences of raid on religious meeting in Russia

ASBEST, Russia—Mrs. Aleksandr Mastyugina, a pregnant woman who is one of Jehovah’s Witnesses, suffered a miscarriage after police illegally raided a religious meeting that she attended on May 24, 2009. A 15-year-old boy is also being illegally detained without his parents’ consent.

More than 50 members of a local congregation of Jehovah’s Witnesses and interested persons had just begun a meeting for religious instruction on May 24 when police and FSB agents raided the rented premises. The officers burst in and ordered the meeting to stop. All in attendance were detained and photographed. They were not informed of their rights, were denied access to an attorney, and were not given the reasons for their detention. All who did not have identification documents with them were taken to the police station. Local ATV television network correspondents filmed the proceedings. The raid was in violation of the Russian Federation law and Constitution as well as the European Convention.

Mrs. Mastyugina was shaken by the raid and detention. During additional questioning on May 27, 2009, officers threatened to put her in a detoxification cell. Then on May 31, 2009, she was again summoned for questioning by the investigator, following which she felt ill. She was taken to a hospital, where she suffered a miscarriage.

Among those detained was a 15-year-old boy whose Witness parents were not at the meeting when the raid occurred. Police questioned him and, against his will, placed him in a children’s home. He is still being held there, despite applications filed to the management of the children’s home that he be immediately released since there are no legal grounds for his detention.

As noted by the European Court of Human Rights (ECHR) in paragraph 57 of the Kuznetsov v. Russia, No. 184/02, 11/01/2007, judgment, the Court stated that “Article 9 of the Convention protects acts of worship and devotion which are aspects of the practice of a religion or belief in a generally recognised form.. It is undeniable that the collective study and discussion of religious texts by the members of the religious group of Jehovah’s Witnesses was a recognised form of manifestation of their religion in worship and teaching.” Despite the ECHR ruling, the Russian government continues to defy the rulings of the Court. Jehovah’s Witnesses worldwide, along with all lovers of freedom, appeal to the government of Russia to prohibit any further acts of violence against Jehovah’s Witnesses in Russia.

Contacts:
Yaroslav Sivulskiy, telephone +7 911 087 80 09,
E-mail: jwinform@wtbts.org.ru

Marcel Gillet, tel. +32 2 782 0015
European Association of Jehovah’s Christian Witnesses

Philip Brumley, telephone +1 845 306 0711
General Counsel for Jehovah’s Witnesses

Übersetzung

Alarmierende Folgen einer Razzia bei einer religiösen Zusammenkunft in Russland

ASBEST (Russland) — Frau Aleksandra Mastjugina, eine Zeugin Jehovas, erlitt infolge einer illegalen Polizeirazzia eine Fehlgeburt. Die Aktion wurde am 24. Mai 2009 in einer von ihr besuchten religiösen Zusammenkunft durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein 15-jähriger Junge gegen den Willen seiner Eltern illegal in Obhut genommen.

Die religiöse Zusammenkunft der über 50 Mitglieder zählenden örtlichen Versammlung der Zeugen Jehovas sowie interessierter Personen hatte gerade angefangen, als am 24. Mai Polizisten und FSB-Agenten in die angemieteten Räumlichkeiten eindrangen. Die Beamten platzten in die Zusammenkunft und befahlen deren Abbruch. Alle Anwesenden wurden festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Sie wurden nicht über ihre Rechte informiert, der Zugang zu einem Anwalt wurde ihnen verwehrt und die Festnahmegründe wurden ihnen nicht genannt. Wer keine Ausweispapiere bei sich hatte, wurde zur Polizei mitgenommen. Korrespondenten des lokalen ATV-Fernsehsenders filmten die Vorgänge. Die Razzia war eine Verletzung des Rechts und der Verfassung der Russischen Föderation sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Frau Mastjugina erlitt durch die Razzia und die Verhaftung einen Schock. Bei einem zusätzlichen Verhör am 27. Mai 2009 drohten die Vernehmungsbeamten damit, sie in eine Ausnüchterungszelle zu stecken. Am 31. Mai wurde sie erneut vorgeladen. Nach dem Verhör fühlte sie sich schlecht. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sie dann eine Fehlgeburt erlitt.

Unter den Verhafteten war auch ein 15-jähriger Junge, dessen Eltern Zeugen Jehovas sind, aber nicht in der Zusammenkunft zugegen waren, als die Razzia stattfand. Die Polizei verhörte ihn und steckte ihn gegen seinen Willen in ein Kinderheim. Dort wird er trotz Gesuchen um sofortige Freilassung weiterhin ohne jegliche gesetzliche Grundlage festgehalten.

Gemäß Absatz 57 des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Kuznetsov v. Russia ( Nr. 184/02, 11/01/2007) erklärte das Gericht: „Artikel 9 der Menschenrechtskonvention schützt gottesdienstliche Handlungen, die zur Ausübung einer Religion oder eines Glaubens in allgemein anerkannter Form gehören. […] Das gemeinschaftliche Studium und die Besprechung religiöser Texte der Mitglieder der religiösen Gemeinschaft der Zeugen Jehovas ist unbestreitbar eine anerkannte Ausdrucksform ihrer Religion in Gottesdienst und Lehre.“ Trotz dieser Entscheidung des EGMR widersetzt sich die russische Regierung weiterhin den Urteilen des Gerichts. Wie alle freiheitsliebenden Menschen appellieren Jehovas Zeugen weltweit an die Regierung der Russischen Föderation, weitere Gewaltakte gegen Jehovas Zeugen in Russland zu verhindern.

Antwort auf einen liebgemeinten Brief

Über unsere Tochter kam ein netter Brief, der uns erbauen sollte.
Danke für Eure Mühen. Leider habt ihr vergessen, dass es nicht immer so ist, als es von außen aussieht. Wir wollen euch nun nicht unsere persönliche Stellung und Sorgen mitteilen. Sondern eher darauf aufmerksam machen, was wir in vielen Stellen in der Bibel lesen können. Nicht immer waren diejenigen, die aus der Sicht des Volkes „weg waren“ auch von Jehova weg! Im Gegenteil – oftmals entledigten sich herzensböse Menschen der richtigen Anbeter, indem sie diese aus dem Volk vertrieben, oder die Umstände sind halt so, wie sie sind. Hier nur dier ersten drei Personen, die mir sofort einfallen:
War Mose weg, weil er 40 Jahre nicht bei den Israeliten in Ägypten geblieben war?
War Noomi weg, weil sie und ihre Familie während der Hungersnot in Kanaan waren?
War David weg, weil er vor Saul sogar bis zu den Feinden floh?
In den meisten Fällen wissen wir heute nur, wie Jehova darüber wirklich dachte, weil er es abschließend in seinem Wort aufschreiben ließ. Also wartet bitte mit Eurer Einschätzung der Lage, bis Jehova die Sache geklärt hat – er wird sie sicher zu seiner Zeit und in seinem Sinne endgültig klären.